Krankenhausfinanzierung an moderne Versorgungsstandards anpassen
BPtK fordert Reformen für Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik
Die Qualität einer stationären Behandlung psychisch kranker Menschen hängt wesentlich von Anzahl und Qualifikation des therapeutischen und pflegerischen Personals ab. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt deshalb den Gesetzentwurf zur Einführung eines neuen Entgeltsystems in psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen, der heute im Bundestag in erster Lesung beraten wird. „Die Psychiatrie-Personalverordnung, die bisher den Personalbedarf und damit die Finanzierung der stationären Versorgung psychisch kranker Menschen prägt, ist überholt“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter fest. „Auch Krankenhäuser sollten sich heute an den Ergebnissen der evidenzbasierten Medizin und an Leitlinien messen lassen.“ Der Gesetzentwurf sieht vor, den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit zu beauftragen, Indikatoren für eine einrichtungs- und sektorenübergreifende Qualitätssicherung festzulegen. Dabei wird der G-BA auch verpflichtet, Empfehlungen für die Ausstattung der stationären Einrichtungen mit therapeutischem Personal zu beschließen und sich dabei an der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) zu orientieren.
Aus Sicht der BPtK ist die Psych-PV keine ausreichende Grundlage mehr, um die Personalausstattung in den Kliniken für psychisch kranke Menschen festzulegen. Als die Psych-PV Anfang der 90er Jahre des letzten Jahrhunderts verabschiedet wurde, stand die Entwicklung der evidenzbasierten Medizin noch am Anfang. Evidenzbasierte Versorgungskonzepte leiten Behandlungsziele, insbesondere aber auch diagnostische, therapeutische und pflegerische Maßnahmen, aus wissenschaftlich überprüften Leitlinien ab. Nach der veralteten Psych-PV erhalten psychisch Kranke in Kliniken im Prinzip jedoch z. B. nur dann Psychotherapie, wenn eine „schwere Neurose“ oder eine Persönlichkeitsstörung vorliegt. Nach heutigem Wissenstand ist Psychotherapie aber bei allen psychischen Erkrankungen ein oder das Behandlungsverfahren der Wahl.
Darüber hinaus berücksichtigt die Psych-PV nicht das Psychotherapeutengesetz von 1999 und die damit geschaffenen neuen Heilberufe des Psychologischen Psychotherapeuten und des Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten. Im Jahr 2010 arbeiteten rund 6.250 Psychotherapeuten in Krankenhäusern. Damit tragen heutzutage Psychotherapeuten zusammen mit rund 7.000 Fachärzten entscheidend zur stationären Versorgung psychisch kranker Menschen bei. „Bei der Personalbemessung und der Reform der Krankenhausfinanzierung müssen sie deshalb endlich angemessen berücksichtigt werden“, fordert BPtK-Präsident Richter.
Der Gesetzentwurf für ein neues Entgeltsystem hat das Ziel, Tagespauschalen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern einzuführen. Die schrittweise Umsetzung erfolgt in einer vierjährigen, freiwilligen und budgetneutralen Einführungsphase bis 2016 und ab 2017 in einer fünfjährigen Konvergenzphase, in denen die Entgelte jedes Krankenhauses an landesweit geltende Basiswerte angeglichen werden.
Veröffentlicht am 22. März 2012