Krankenkassen honorieren Psychotherapie systematisch schlechter
BPtK: „Ein neuer Gipfel versorgungspolitischer Voreingenommenheit“
Die Krankenkassen sperren sich seit Jahren dagegen, ausreichend Behandlungsplätze für psychisch kranke Menschen zu schaffen. Gleichzeitig verweigern sie eine angemessene Honorierung psychotherapeutischer Leistungen. "Ein neuer Gipfel dieser versorgungspolitischen Voreingenommenheit sind die Honorare zur neuen psychotherapeutischen Sprechstunde, die gestern im Erweiterten Bewertungsausschuss festgelegt wurden", stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. "Die "Krankenkassen honorieren Leistungen für psychisch Kranke systematisch schlechter als Leistungen für körperliche Kranke."
Gegen den erbitterten Widerstand von Ärzte- und Psychotherapeutenschaft blockierten die Krankenkassen eine angemessene Vergütung für den Mehraufwand bei neuen Leistungen, die ab April verpflichtend angeboten werden müssen. "Sprechstunde und Akutbehandlung fordern von den Psychotherapeuten einen deutlich höheren zeitlichen Aufwand als z. B. eine Behandlungsstunde", erklärt BPtK-Präsident Munz.
Geradezu abwegig sei die Bewertung der neuen Akutbehandlung, mit der dringend behandlungsbedürftige Patienten z. B. vor einer Krankenhauseinweisung bewahrt werden sollen. Diese intensivtherapeutischen Interventionen würden jetzt schlechter honoriert als normale Behandlungsstunden. Für diese akut behandlungsbedürftigen Patienten müssten außerdem zusätzliche Stunden über die wöchentliche Behandlungszeiten hinaus geleistet werden. Auch dieser Überstundencharakter der Akutbehandlung hätte es verlangt, diese besser als die normale Behandlungsstunde zu vergüten.
"Weder Sprechstunde noch Akutbehandlung wurden fachlich richtig eingeschätzt und deshalb auch zu niedrig vergütet", kritisiert der BPtK-Präsident. "Diese erneute Unterbezahlung ist nicht mehr akzeptabel, da die psychotherapeutischen Honorare bereits jetzt weit unter den ärztlichen Honoraren liegen und jährlich weiter zurückfallen."
Veröffentlicht am 30. März 2017