Lauschangriff auf Psychotherapeuten
Telekommunikationsüberwachung in der Krankenbehandlung
Die Bundesregierung beabsichtigt, auch bei Psychotherapeuten und Ärzten verdeckt ermitteln zu lassen, um schwere Straftaten besser aufklären zu können.
"Die Idee, psychotherapeutische Praxen abzuhören, um einen Terroristen zu überführen, ist absurd", urteilte Prof. Dr. Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), über die geplanten Änderungen der Telekommunikationsüberwachung, die morgen im Bundesrat beraten werden. Danach ist es möglich, auch Psychotherapeuten und Ärzte heimlich abzuhören, ihre Telefone und Computer zu überwachen, Gespräche zwischen Psychotherapeut und Patient zu belauschen oder ihre Post zu beschlagnahmen. "Eine schwere Straftat lässt sich regelmäßig anders und besser aufklären, als durch diesen massiven Einbruch in das Vertrauensverhältnis zwischen Psychotherapeut und Patient", stellte BPtK-Präsident Richter klar. "Der Gesetzgeber schießt mit seinen Plänen zur Hightech-Überwachung weit über das Ziel hinaus."
In einer psychotherapeutischen Behandlung geht es um die innere Gedanken- und Gefühlswelt eines Menschen. "Das Vertrauen des Patienten, dass seine intimen Äußerungen nicht von Dritten belauscht werden, gehört zur unabdingbaren Basis für eine erfolgreiche psychotherapeutische Behandlung", erklärte Rainer Richter. "Wer dieses Vertrauen grundsätzlich in Frage stellt, gefährdet den Erfolg einer psychotherapeutischen Behandlung." Eine Krankenbehandlung gehöre zur Intimsphäre jedes Menschen, die zu Recht durch das Grundgesetz und Urteile des Bundesverfassungsgerichts vor staatlichen Eingriffen geschützt werde. "Die Preisgabe fundamentaler Persönlichkeitsrechte des Einzelnen steht in keinem Verhältnis zu den erwartbaren Überwachungserfolgen", betonte der BPtK-Präsident. "Wer abhört, wie eine Depression behandelt wird, deckt weder eine terroristische Straftat noch einen schweren Steuerbetrug auf."
Die Novelle der Telekommunikationsüberwachung sieht vor, das Zeugnisverweigerungsrecht von Psychotherapeuten und Ärzten, aber auch von Rechtsanwälten, Notaren, Wirtschaftsprüfern und Steuerberatern einzuschränken. Bei diesen Berufen könnten Polizei und Staatsanwalt dann verdeckt ermitteln, um eine schwere Straftat aufzuklären. Zu diesen Straftaten gehören u. a. auch Abgeordnetenbestechung, Geldfälschung, Hehlerei, Computerbetrug, Subventionsbetrug, Urkundenfälschung, Bankrott und Straftaten gegen den Wettbewerb. Als verdeckte Ermittlungsmaßnahmen sind vorgesehen: Rasterfahndung, Postbeschlagnahme, Telekommunikationsüberwachung, akustische Überwachung innerhalb und außerhalb von Wohnungen ("kleiner Lauschangriff"), Verkehrsdatenerhebung, längerfristige Observation, Einsatz verdeckter Ermittler, Schleppnetzfahndung, Ausschreibung zur polizeilichen Beobachtung.
Ausgenommen von diesen verdeckten Ermittlungen sind u. a. Geistliche, Mitglieder des Bundes- oder Landtags sowie Strafverteidiger. Wieso Bundestagsabgeordnete ihr Zeugnisverweigerungsrecht behalten, Psychotherapeuten und Ärzte aber nicht, ist rechtssystematisch nicht zu erklären.
Veröffentlicht am 07. Juni 2007