Mehr Daten für eine bessere Versorgung
Datentransparenzverordnung in Kraft getreten
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kann zukünftig auf die Daten des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen zurückgreifen. Mit den Daten lassen sich z. B. bestimmte Diagnosen altersbezogen darstellen und damit die psychotherapeutische Versorgung besser analysieren. Am 18. September 2012 ist die dafür notwendige Datentransparenzverordnung in Kraft getreten. Die BPtK gehört danach zu den im SGB V aufgezählten Nutzungsberechtigten. „Bei unserer Arbeit haben wir immer wieder festgestellt, dass bestimmte Daten zur Versorgung schlicht fehlen“, erklärt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. „Es freut uns sehr, dass es noch gelungen ist, ins Gesetz aufgenommen zu werden. Der Gesetzentwurf sah das zunächst nicht vor.“
Das Deutsche Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) wird als öffentliche Stelle die Aufgaben der Datentransparenz wahrnehmen und die Daten aufbereiten. Bis Ende des Jahres soll das Antragsverfahren ausgestalten sein, mit dem ein Zugriff auf die Daten möglich wird.
Das SGB V sah jahrelang Regelungen zur Datentransparenz vor, die nie umgesetzt wurden. Ursprünglich war die gemeinsame Selbstverwaltung damit beauftragt worden, die Einzelheiten vertraglich festzulegen. Doch eine entsprechende Vereinbarung kam nie zustande. Der Gesetzgeber ermächtigte daher im GKV-Versorgungsstrukturgesetz das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Einzelheiten in einer Verordnung festzulegen. Dies hat das BMG nun mit der Datentransparenzverordnung getan.
Veröffentlicht am 26. September 2012