Neues intensiv-psychotherapeutisches Behandlungsangebot
G-BA mit Richtlinie zur Versorgung schwer psychisch Kranker beauftragt
Schwer psychisch Kranke sollen künftig ein neues intensiv-ambulantes Versorgungsangebot erhalten können. Dabei handelt es sich insbesondere um intensiv-psychotherapeutische Leistungen aus Einzel- und Gruppentherapie, medikamentöser Behandlung, Soziotherapie, häuslicher psychiatrische Krankenpflege und Ergotherapie. Dieses komplexe Leistungsangebot soll durch Psychotherapeuten oder Psychiater koordiniert werden. Psychotherapeuten sollen dazu auch die Befugnis erhalten, psychiatrische Krankenpflege und Ergotherapie zu verordnen. Um nach Entlassung aus dem Krankenhaus eine nahtlose ambulante Weiterbehandlung zu erleichtern, wird es den niedergelassenen Psychotherapeuten zudem ermöglicht, noch während der stationären Behandlung diagnostische Termine (Probatorik) im Krankenhaus durchzuführen.
Der Gesetzgeber beauftragt den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) damit, bis zum 31. Dezember 2020 ein solches intensives ambulantes Versorgungsangebot in einer eigenen Richtlinie zu konzipieren. Der Auftrag wurde mit den letzten Änderungsanträgen zum Gesetz der Reform der Psychotherapeutenausbildung nochmals deutlich angepasst und konkretisiert.
Schwer psychisch kranke Patientinnen und Patienten bedürfen häufig einer intensiven und multiprofessionellen Versorgung. Eine solche Unterstützung und Behandlung durch Psychotherapeuten, Ärzte, Krankenpfleger, Soziotherapeuten und Ergotherapeuten erhöht für die chronisch Kranken erheblich die Chance, möglichst stabil und ohne krisenhafte Krankenhauseinweisungen in einer eigenen Wohnung leben zu können. Bislang gab es weder ambulant noch stationär ein solches Versorgungsangebot. „Damit kann eine große Lücke zwischen der multiprofessionellen, stationären Behandlung im Krankenhaus und der ambulanten Regelversorgung geschlossen werden“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Die kontroversen Beratungen zur Versorgung schwer psychisch Kranker haben damit zu einem guten Ergebnis geführt.“
Mit den neuen Regelungen werden auch Vorschläge des Sachverständigenrates im Gesundheitswesen aufgegriffen, intensive multimodale Angebote im ambulanten Bereich zu fördern. Dieser hatte zudem moniert, dass entgegen den Erwartungen die Psychotherapie im Krankenhaus meist nicht intensiver ausfällt als in der ambulanten Versorgung. Auch nach Auffassung des Sachverständigenrates könnten stationäre Behandlungen vermieden werden, wenn es ambulant gut aufeinander abgestimmte intensivere Versorgungsangebote gäbe.
Veröffentlicht am 25. September 2019