Pathologisierende Begutachtungen abschaffen
Selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags ab 16 Jahren einführen
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt den Entwurf eines Selbstbestimmungsgesetzes (SBGG; BT-Drs. 20/9049), der heute in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wird. Der Entwurf sieht vor, dass volljährige Personen zukünftig selbstbestimmt ihren Geschlechtseintrag und Vornamen festlegen und ändern können.
»Es ist überfällig, dass das diskriminierende Transsexuellengesetz endlich abgeschafft und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzt wird“, sagt Dr. Andrea Benecke, BPtK-Präsidentin. „Es ist wissenschaftlicher Konsens, dass Transgeschlechtlichkeit und Transidentität keine psychischen Erkrankungen sind. Psychisch krank machen können vielmehr die gesellschaftlichen Diskriminierungserfahrungen, die Trans*-, intergeschlechtliche und nichtbinäre Personen noch immer häufig erleben.“
»Die pathologisierende Begutachtung darf nicht länger Voraussetzung für die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sein“, fordert BPtK-Vizepräsidentin Sabine Maur. „Die Altersgrenze für die eigenständige Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen sollte auf das 16. Lebensjahr herabgesetzt werden.“
16-Jährige sind einsichtsfähig und können die Folgen der Änderung abschätzen. Doch der Gesetzentwurf sieht bisher vor, dass die eigenständige Erklärung erst ab dem 18. Lebensjahr möglich ist. Zwischen dem 14. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit ist die Zustimmung der Sorgeberechtigten notwendig.
Downloads
- Stellungnahme der BPtK zum Entwurf eines Gesetzes über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag und zur Änderung weiterer Vorschriften
0.4 MB
- Resolution: Abbau von struktureller Diskriminierung gegenüber-trans Menschen
0.1 MB
- Pressemitteilung der BPtK: Pathologisierende Begutachtungen abschaffen - Selbstbestimmte Änderung des Geschlechtseintrags ab 16 Jahren einführen
0.2 MB
Veröffentlicht am 15. November 2023