Patientenrechtegesetz: BPtK fordert durchsetzbares Recht auf rechtzeitige Behandlung
Mindeststandards für psychisch Kranke in der Privatversicherung festlegen
Patienten brauchen einen Anspruch auf rechtzeitige Behandlung. Das fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich des Referentenentwurfs zum Patientenrechtegesetz, den das Bundesgesundheitsministerium und das Bundesjustizministerium am 16. Januar vorgelegt haben. Krankenkassen sollten nicht nur, wie vorgesehen, verpflichtet werden, innerhalb von drei Wochen Anträge zu bearbeiten, sondern auch einen Leistungserbringer zu benennen, der eine Behandlung durchführen kann. Nach Ablauf dieser Frist sollten Versicherte das Recht haben, sich eine erforderliche Leistung selbst zu beschaffen und die entstandenen Kosten von der Krankenversicherung erstatten zu lassen.
„Damit bekäme der Patient die Möglichkeit, bei zu langen Wartezeiten selbst aktiv zu werden“, erläutert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. Nach Erfahrungen der BPtK werden Anträge auf Kostenerstattung von den Krankenkassen immer häufiger mit bürokratischen Anforderungen versehen, langsamer bearbeitet oder grundsätzlich erst einmal abgelehnt. Derzeit gibt es zwar einen Anspruch auf Kostenerstattung, das Verfahren ist aber nicht gesetzlich geregelt. Es bleibt daher den Krankenkassen überlassen, wie sie die Anträge bearbeiten.
Privat Versicherte
Die BPtK fordert außerdem Mindeststandards für die Behandlung in der privaten Krankenversicherung festzulegen. Vielen privat Versicherten bleibt das Recht auf eine Psychotherapie vorenthalten, obwohl Psychotherapie allein oder in Kombination mit Medikamenten bei psychischen Erkrankungen nach evidenzbasierten Leitlinien das Mittel der Wahl ist. „Die privaten Krankenversicherungen gewährleisten ihren Versicherten seit Jahrzehnten nicht das erforderliche Mindestangebot für eine angemessene Behandlung, obwohl psychische Erkrankungen fast jeden treffen können“, erläutert BPtK-Präsident Richter. Innerhalb eines Jahres erkrankt mehr als jeder Vierte an einer seelischen Erkrankung.
Veröffentlicht am 17. Januar 2012