Präventionsgesetz: Keine Lösung für sozial Benachteiligte
BPtK fordert zielgenauere Prävention in Lebenswelten
Erwachsene mit geringem Einkommen und niedriger Bildung erkranken in Deutschland mehr als zweimal so häufig an einer Depression wie Erwachsene mit hohem sozioökonomischem Status. Kinder und Jugendliche sind psychisch deutlich auffälliger, wenn sie in einkommensschwachen Familien aufwachsen. „Mit dem geplanten Präventionsgesetz werden sozial Benachteiligte und psychisch gefährdete Menschen noch zu wenig erreicht“, kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Auch fehlt ein Schwerpunkt, um psychischen Erkrankungen vorzubeugen. Der Gesetzentwurf ist noch zu zögerlich, um tatsächlich etwas zu bewirken.“
Krankheitsprävention und Gesundheitsförderung sind erst erfolgreich, wenn sie Risikogruppen in ihrem gewohnten Alltag erreichen. Wesentliche Voraussetzungen erfolgreicher Prävention sind daher partizipative Angebote für spezifische Zielgruppen in deren Lebenswelten, in Kindertagesstätten, Schulen und Betrieben. Solche Angebote sollen zum Beispiel nach Alter, Geschlecht, ethnischer Herkunft, kulturellem Hintergrund, sozialem Status und Bildung differenziert sein. Eine vor allem von den Krankenkassen gesteuerte Prävention wird die Gesundheitschancen sozial benachteiligter Menschen jedoch auch bei zertifizierten Angeboten nicht wesentlich verbessern. Solche Angebote müssten im gesellschaftlichen Konsens vor Ort geplant und koordiniert werden. „Für eine wirksame Präventionspolitik ist auch mehr Geld als geplant erforderlich. Die Renten- und Arbeitslosenversicherungen sind genauso gefordert wie der Staat“, stellt BPtK-Präsident Richter fest. „Bei der geplanten Finanzierung allein über die gesetzlichen Krankenkassen werden die Präventionserfolge eher bescheiden bleiben. Der Gesetzentwurf ist Präventionspolitik auf Sparflamme.“
Nach den Plänen der Bundesregierung sollen Ärzte ihren Patienten bei Gesundheitsuntersuchungen Präventionsmaßnahmen empfehlen können. Familien und Kinder sollen auch auf regionale Unterstützungs- und Beratungsangebote für Eltern und Kinder sowie Angebote der Frühen Hilfen hingewiesen werden. „Die Praxen der Niedergelassenen als unkomplizierten und möglichst kostenlosen Zugang zu qualitätsgesicherten Primärpräventionsangeboten zu nutzen, begrüßen wir sehr“, stellt BPtK-Präsident Richter fest. „Angesichts der Häufigkeit psychischer Erkrankungen müssen Gesundheitsuntersuchungen und Präventionsempfehlungen aber auch zum Leistungsspektrum der Psychotherapeuten gehören.“ Gerade die geplante psychotherapeutische Sprechstunde könne dazu dienen, Präventionsangebote zur psychischen Gesundheit auch an sozial Benachteiligte zu vermitteln.
Veröffentlicht am 07. November 2014