Psychisch bedingte Frührenten vermeiden
BPtK begrüßt RV-Leistungsverbesserungsgesetz
Der Deutsche Bundestag berät heute über bessere Leistungen für Frührentner („RV-Leistungsverbesserungsgesetz“). Durch das Gesetz sollen u. a. Erwerbsminderungsrenten erhöht und das Budget für Rehabilitationsleistungen ausgebaut werden. „Die geplanten Gesetzesänderungen sind für Menschen mit psychischen Erkrankungen wichtig“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest.
Fast jede zweite Frührente ist heute psychisch verursacht. Psychische Erkrankungen sind seit mehr als zehn Jahren die Hauptursache für gesundheitsbedingte Frührenten – mit großem Abstand vor körperlichen Erkrankungen. „Psychisch bedingte Frührenten könnten jedoch häufiger vermieden werden. Es mangelt an Behandlungsplätzen, aber auch an ausreichenden Rehabilitationsleistungen, die an den Bedarf von psychisch kranken Menschen angepasst sind“, kritisiert der BPtK-Präsident.
„Es sollte so weit wie möglich verhindert werden, dass psychisch kranke Menschen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden“, erklärt Richter. Frührentnern fehlen mit der Arbeit auch Faktoren, die psychisch stabilisierend wirken können, wie z. B. die Tagesstruktur, die Anerkennung durch die Arbeit, die sozialen Kontakte sowie das Gefühl, für die Gesellschaft nützlich zu sein. „Daher ist es wichtig, die Reha-Leistungen für psychisch kranke Menschen so weiterzuentwickeln, dass eine Teilhabe am Arbeitsleben möglich ist.“ Momentan erhält etwa jeder zweite psychisch kranke Frührentner in den fünf Jahren vor dem Rentenbescheid keine Reha-Leistung.
Veröffentlicht am 03. April 2014