Psychisch Kranke brauchen schneller eine Behandlung
KBV-Gutachten belegt gestiegenen Behandlungsbedarf
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt die Forderung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), das niedrigschwellige, spezialisierte psychotherapeutische Behandlungsangebot auszubauen. „Patienten benötigen eine schnellere und evidenzbasierte Behandlung von psychischen Krankheiten“, fordert BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter. „Das Angebot kurzfristig nutzbarer psychotherapeutischer Sprechstunden muss hierfür verbessert werden. KBV und Krankenkassen sollten hierfür die Voraussetzungen schaffen“.
Das heute vorgestellte KBV-„Gutachten zur ambulanten psychosomatischen/psychotherapeutischen Versorgung in der kassenärztlichen Versorgung in Deutschland“ belegt den gestiegenen Behandlungsbedarf bei psychischen Erkrankungen. Danach sind 16,5 Prozent der Fehltage von Arbeitnehmern auf psychische Krankheiten zurückzuführen. Psychische Krankheiten dauern mit über 40 Krankheitstagen länger als alle anderen Erkrankungen. Psychische Erkrankungen sind der häufigste Grund für Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. Deshalb ist auch eine bessere Verzahnung der verschiedenen ambulanten und stationären Behandlungsangebote, einschließlich der Rehabilitation, und der beteiligten Berufsgruppen notwendig.
Das Gutachten zeigt deutlich, dass die spezialisierte psychotherapeutische Versorgung insbesondere von den „Psychologischen Psychotherapeuten“ getragen wird. Im Jahr 2008 behandelten sie knapp 2,5 Millionen Quartalsfälle mittels 50minütiger Behandlungstermine. Auf die „Fachärzte für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie“ und die ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten entfielen rund 400.000 bzw. 360.000 Quartalsfälle. Die Gruppe der „Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie“ behandelte rund 2,6 Millionen Quartalsfälle überwiegend durch zehnminütige Gespräche. Während die beiden ärztlichen Berufsgruppen nahezu ausschließlich tiefenpsychologische und analytische Psychotherapie durchführen, bieten die Psychologischen Psychotherapeuten das gesamte Spektrum der evidenzbasierten Psychotherapieverfahren an, einschließlich der Verhaltenstherapie.
Das KBV-Gutachten belegt außerdem, dass die drei überwiegend psychotherapeutisch tätigen Berufsgruppen Patienten mit vergleichbaren psychischen Erkrankungen behandeln. Bei allen drei Berufsgruppen dominieren die Diagnosen der depressiven Störungen, gefolgt von den Anpassungsstörungen, den Angststörungen und den Posttraumatischen Belastungsstörungen einschließlich der akuten Belastungsreaktionen. Schließlich betonten die beiden Gutachter Prof. Dr. Johannes Kruse und Prof. Dr. Wolfgang Herzog, dass die bewilligten Behandlungsstunden vielfach nicht ausgeschöpft werden, sondern die Therapiedauer individuell je nach Behandlungsverlauf mit dem Patienten abgestimmt wird.
Veröffentlicht am 16. Januar 2012