Psychotherapie-Richtlinie: Was ändert sich ab 1. April 2017?
Neue BPtK-Broschürenreihe „Praxis-Info“
Die Psychotherapie-Richtlinie ist die wesentliche Grundlage für das, was niedergelassene Psychotherapeuten in der gesetzlichen Krankenversicherung leisten und abrechnen können. Ab dem 1. April 2017 ändern sich diese Regelungen erheblich. Psychotherapeuten sind verpflichtet, eine Sprechstunde anzubieten, sie haben die Möglichkeit, Patienten in akuten psychischen Krisen mit einer Akutbehandlung zu helfen. Sie können jetzt umfassend über Hilfen beraten, auch wenn noch keine Erkrankung vorliegt. Die geänderte Richtlinie legt daneben eine Fülle von Details neu fest: Wie stelle ich sicher, dass ich ausreichend telefonisch erreichbar bin? Was ist anzeige-, antrags- und was ist gutachterpflichtig? Wie muss ich zukünftig meine Patienten informieren?
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) beginnt deshalb mit der neuen Psychotherapie-Richtlinie eine neue Broschürenreihe: die "Praxis-Infos". Die neue Reihe soll kompakte Informationen für den Praxisalltag bieten. Sie übersetzt juristische und administrative Regelungen für die psychotherapeutische Tätigkeit in praktische Anleitungen für die tägliche Arbeit. Sie bietet außerdem eine fachliche Bewertung der neuen Vorschriften. Die Sprechstunde löst zum Beispiel nicht das Problem, dass weiterhin Patienten in vielen Regionen zu lange auf eine Behandlung beim Psychotherapeuten warten werden. Sie stärkt aber wesentlich die Lotsenfunktion des Psychotherapeuten für psychisch kranke Menschen und damit den Stellenwert der Psychotherapie im Gesundheitswesen. Die BPtK Praxis-Infos wollen nicht nur erläutern, was rechtlich im Praxisalltag zu beachten ist. Sie wollen auch eine Einschätzung liefern, was politisch möglich war, was erreicht wurde und was noch zu tun ist.
Die "Praxis-Info Psychotherapie-Richtlinie" kann zunächst auf der BPtK-Homepage als PDF-Dokument heruntergeladen werden und später, wenn die Regelungen zur Vergütung der neuen Leistungen feststehen, auch als Printversion bei der Geschäftsstelle (bestellungen@bptk.de) bestellt werden.
Die "Praxis-Infos" werden demnächst um die Reihe "Leitlinien-Infos" ergänzt, mit denen die BPtK helfen will, den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis zu fördern.
Veröffentlicht am 24. Februar 2017