Vergütung für Psychotherapeut*innen in Ausbildung sofort regeln!
BPtK fordert gesetzliche Frist für die Krankenkassen
Die Vergütung von Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiAs) muss sofort geregelt werden. Seit 2019 ist bereits gesetzlich vorgeschrieben, dass von den Einnahmen aus Patientenbehandlungen 40 Prozent an PiAs weitergeben werden müssen. Bisher weigern sich jedoch die Krankenkassen, mit den Ausbildungsinstituten Vereinbarungen zu schließen, die das ermöglichen. Erst nach einer Vereinbarung können die Institute einen Vergütungsanteil an die PiAs auszahlen. Deshalb fordert die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), den Kassen jetzt eine Frist zu setzen. Diese Frist soll im Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung festgelegt werden, das heute im Bundestag beraten wird. Danach müssen spätestens sechs Monate nach Inkrafttreten dieses Gesetzes die Vereinbarungen zur PiA-Vergütung geschlossen sein.
»Viele PiAs warten seit über einem Jahr auf eine bessere Vergütung. Das ist nicht weiter zumutbar“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Die Krankenkassen sollten gesetzliche Vorschriften nicht dadurch unterlaufen können, dass sie Verhandlungen gar nicht ernsthaft führen.“
Mit der Reform der Psychotherapeutenausbildung wurde 2019 geregelt, dass PiAs mindestens 40 Prozent der Vergütung der von ihnen geleisteten Krankenbehandlungen erhalten. Dafür müssen die Krankenkassen mit den Ausbildungsambulanzen auf Landesebene eine Vereinbarung schließen. Die Ambulanzen sind verpflichtet, den vereinbarten Anteil an die PiAs auszuzahlen und dies den Kassen nachzuweisen.
Veröffentlicht am 26. Februar 2021