Vergütung psychotherapeutischer Leistungen verfassungswidrig
BPtK fordert klare Vorgaben im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz
Die derzeitigen Regelungen zur Bestimmung der Vergütung psychotherapeutischer Leistungen sind verfassungswidrig. Zu diesem Ergebnis kommt ein von der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV) in Auftrag gegebenes Gutachten von Prof. Dr. Ingwer Ebsen. Die Regelungen stellen danach eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung zwischen somatisch tätigen Ärzten und Psychotherapeuten dar. Psychotherapeuten verdienen bei gleicher Arbeitszeit nur die Hälfte der somatisch tätigen Ärzte.
Zudem führt die Verzögerung notwendiger Neuberechnungen der Psychotherapiehonorare 2012 dazu, dass einer psychotherapeutischen Praxis im Durchschnitt 5.000,00 Euro zu wenig gezahlt wurde. Der Bewertungsausschuss, in dem der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) über die Weiterentwicklung der ärztlichen und psychotherapeutischen Vergütung verhandeln, nimmt die notwendigen Anpassun-gen nicht vor.
„Es drängt sich der Eindruck auf, dass Krankenkassen und KBV Verträge zulasten der Psychotherapeuten machen“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer fest. „Seit 1999 werden die Entscheidungen der Selbstverwaltung durch einschlägige Urteile des Bundessozialgerichts korrigiert. Es ist an der Zeit, diese Form von Systemversagen zu beenden und durch klare gesetzliche Vorgaben mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz dem Trauerspiel im Bewertungsausschuss ein Ende zu setzen.“
Veröffentlicht am 23. März 2015