Verzögerungen ohne Verschulden nicht bestrafen
BPtK fordert, Sanktionen beim E-Heilberufsausweis zu streichen
Schon jetzt steht fest, dass bis zum 1. Juli 2021 eine große Anzahl von Psychotherapeut*innen nicht über den elektronischen Heilberufsausweis (E-HBA) verfügen kann. Eine Ursache ist, dass die notwendigen Anpassungen zu unvorhergesehenen Verzögerungen bei den Kartenherstellern führten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, die Sanktionen für Psychotherapeut*innen zu streichen, die ab dem 1. Juli die elektronische Patientenakte (ePA) weder lesen noch Daten in ihr speichern können, weil sie noch nicht über einen E-HBA verfügen.
»Für die Verzögerungen trifft die Psychotherapeut*innen kein Verschulden“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Nicht einhaltbare Fristen auch noch mit Sanktionen zu belegen, untergräbt die Akzeptanz der gesamten Telematikinfrastruktur. Sanktionen behindern die digitale Transformation, anstatt sie zu fördern.“ Die Sanktionen sollten mit dem Gesetz zur digitalen Modernisierung, das heute im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten wird, gestrichen werden.
Veröffentlicht am 05. Mai 2021