Fortschritte und Herausforderungen – psychische Gesundheit in Umbruchphasen sichern
Der 47. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 14. bis 15. November 2025 in Berlin statt.

BPtK-Vorstand v.l.n.r.: Dr. Nikolaus Melcop, Dr. Andrea Benecke, Cornelia Metge, Sabine Maur
Am 14. und 15. November 2025 trat das Parlament der Psychotherapeutenschaft in Berlin zu seiner 47. Bundesdelegiertenversammlung zusammen.
Versammlungsleiterin Birgit Gorgas erinnerte zur Eröffnung des 47. Deutschen Psychotherapeutentags (DPT) an die Psychiatrie-Enquete und den enormen gesellschaftlichen Fortschritt, den sie bewirkt hat: Menschen mit psychischen Erkrankungen werden heute nicht mehr weggesperrt und verwahrt, sondern in einem selbstbestimmten Leben unterstützt. Gleichzeitig sei auf den Jubiläumsveranstaltungen darauf hingewiesen worden, dass Ausgrenzung fortbestehe. Menschen mit psychischen Erkrankungen dürfe nicht die Botschaft vermittelt werden, sie hätten keinen Platz in unserer Gesellschaft. Vorschläge, die Grundsicherung infrage zu stellen oder ein Register für psychisch kranke Menschen einzuführen, verbreiteten Angst und gefährdeten den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Heute müssten Fachkräfte aufzeigen, wo die Grundrechte von Menschen mit psychischen Erkrankungen bedroht sind. Statt Restriktionen brauche es ausreichend Versorgungsressourcen. Dafür müsse die Profession ihre Stimme erheben.
Psychische Gesundheit gehört in die Mitte der Gesellschaft
Psychische Gesundheit gehöre in die Mitte der Gesellschaft, erklärte Bundesministerin für Gesundheit Nina Warken in ihrer Videobotschaft an die Delegierten des 47. DPT. Psychische Gesundheit sei Voraussetzung für Lebensqualität und soziale Teilhabe. Die psychotherapeutische Versorgung weiterzuentwickeln und die Prävention psychischer Erkrankungen zu stärken, sei ebenso wichtig, wie der Stigmatisierung entgegenzutreten. Dass psychische Belastungen und Erkrankungen weit verbreitet seien und anstiegen, zeige sich in immer schwereren Krankheitsverläufen und einer hohen Anzahl an Krankheitstagen und folglich in der hohen Nachfrage nach Psychotherapie. Kinder und Jugendliche seien besonders vulnerabel und schutzbedürftig, so die Bundesministerin, und benötigten niedrigschwellige Angebote, bevor sich Krisen manifestieren. Die Koalition habe sich eine ambitionierte Agenda gesetzt, in deren Rahmen die Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche angepasst und die Finanzierung der Weiterbildung angegangen werden solle. Auch die Digitalisierung solle vorangebracht werden, weil sie neue Möglichkeiten schaffe, um den Zugang zu Informationen und zur Versorgung zu ebnen. Gleichzeitig machte Warken deutlich, dass die Digitalisierung niemals den Menschen ersetze. Sie wünschte den Delegierten eine erfolgreiche Veranstaltung und freue sich auf den konstruktiven Dialog mit der Profession.
In Zeiten, in denen die mentale Gesundheit vieler Menschen herausgefordert und auch überfordert wird, spielten Psychotherapeut*innen eine wichtige gesellschaftliche Rolle, so Dr. Tanja Machalet, MdB und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses im Deutschen Bundestag. Der demografische Wandel, der Fachkräftemangel, die angespannte Finanzlage und der angestaute Reformbedarf forderten die Gesellschaft heraus und trotzdem – oder gerade deshalb – dürfe nicht an der Gesundheit gespart werden. Gesundheitsversorgung und -vorsorge seien keine Luxusgüter, so Machalet. Zugang zur Gesundheitsversorgung stärke auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Die Strukturen müssten effizienter gestaltet werden durch bessere Prävention, mehr Digitalisierung, weniger Bürokratie. Machalet begrüßte ausdrücklich die Aktivitäten der Profession zur Erarbeitung einer Präventionsstrategie und mahnte, Mental Health in All Policies sei kein Nice-to-have. Gesundheitskompetenz müsse gelernt werden, beispielsweise in der Schule. Machalet wisse, wie schwierig es für Kinder und Jugendliche sei, einen psychotherapeutischen Behandlungsplatz zu finden. Eine eigene Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche sei daher notwendig. Auch die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung müsse auf stabile Füße gestellt werden. Machalet würdigte das wichtige Engagement der Profession beim psychosozialen Bevölkerungsschutz. Das BPtK-Netzwerk zur Psychosozialen Notfallversorgung sei ein starkes Signal, das sie in das Parlament tragen wolle. Sie versicherte, die Stimme der Profession finde in der Politik Gehör.
Wachsende Aufgaben in schwierigen Zeiten
BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke berichtete in ihrer Rede eindringlich von den aktuellen politischen Entwicklungen, von intensiven Gesprächen mit der Bundesgesundheitsministerin und Bundestagsabgeordneten, die ein großes Interesse an psychischer Gesundheit zeigten. Ihr Grundtenor: Gemeinsam mit der Politik wolle die BPtK den wachsenden Aufgaben gerecht werden, die Ressourcen optimal nutzen und das Beste für die Patient*innen erreichen. Die Bedeutung der psychotherapeutischen Versorgung sei in der politischen Öffentlichkeit angekommen. „Die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen ist ein brennendes Thema“, so Benecke. Die Stimme der Profession sei in der Politik gefragt und werde einbezogen. Das münde in konkretes politisches Handeln und schaffe positive Veränderungen für Patient*innen und den Berufsstand.
ePA – Durchbruch für den Datenschutz für Kinder und Jugendliche
Ein anschauliches Beispiel dafür sei die jüngste Entscheidung der Bundesregierung zur elektronischen Patientenakte (ePA) und dem verbesserten Datenschutz. „Das Ergebnis vieler Gespräche und Konzepte: Die Bundesregierung hat sich dazu entschieden, die Befüllungspflicht der ePA entfallen zu lassen, wenn dem gewichtige Gründe entgegenstehen“, stellte Benecke fest. Sensible Daten müssten nicht verpflichtend in die ePA geladen werden, wenn erhebliche therapeutische Gründe, das Kindeswohl oder der Schutz Dritter dem entgegenstehen. Zudem sollen die automatisch eingestellten Abrechnungsdaten nur für die Versicherten selbst einsehbar sein. Auch wenn damit nicht alle Probleme gelöst werden konnten, sei dies ein wichtiger Meilenstein für den Datenschutz und die informationelle Selbstbestimmung von Patient*innen. „Das ist ein bedeutender Fortschritt. Zugleich werben wir weiterhin für eine Prüfung, ob Abrechnungsdaten bei Patient*innen unter 15 Jahren generell nicht in die ePA eingespeist werden.“ Gemeinsam wolle man den Weg konstruktiv fortführen, um kontinuierlich Verbesserungen zu erzielen, die das Vertrauen in die ePA steigerten.
Mit Blick auf die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nannte Benecke die gesetzliche Verankerung der Weiterbildungsambulanzen und deren Finanzierung im SGB V einen Teilerfolg. Die Politik habe zwar erkannt, dass Handlungsbedarf besteht, aber mit der neuen Regelung sei das Problem noch immer nicht ausreichend gelöst. „Wir sind einen Schritt weiter. Aber: Der Schritt ist nicht groß genug“, mahnte Benecke. Insbesondere die Finanzierung der Weiterbildung in Praxen, Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) und Kliniken müsse noch geregelt werden.
Bezugnehmend auf die großen Linien der Gesundheitspolitik hob die Präsidentin hervor, dass Psychotherapeut*innen bereitstünden, Verantwortung zu übernehmen und Haltung zu zeigen: Dass immer mehr Menschen psychisch belastet seien, bringe das Gesundheitssystem an seine Grenzen. Deshalb müssten die Potenziale von Gesundheitsförderung und Prävention stärker gehoben werden. Das sei eine zentrale politische Aufgabe, die die BPtK mitgestalten wolle und zu der sie in enger Abstimmung mit den Landeskammern eine Präventionsstrategie erarbeite.
Der Direktzugang zur Psychotherapie müsse auch in einem Primärversorgungssystem zwingend erhalten bleiben. Die psychotherapeutische Sprechstunde sei ein Erfolgsmodell, das Hilfesuchenden schnellen Zugang und gezielte Steuerung ermögliche.
Dringend gestärkt werden müsse auch die stationäre Versorgung. Ernüchternd sei der Befund der kürzlich veröffentlichten BPtK-Studie: Patient*innen in der Erwachsenenpsychiatrie erhalten im Durchschnitt nur 25 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche und bleiben damit weit hinter der ambulanten Versorgung zurück. Zugleich wird das in der PPP-Richtlinie festgelegte Ziel von mindestens 50 Minuten Einzelpsychotherapie pro Woche nur zur Hälfte erreicht. Von einer leitliniengerechten Versorgung sei man damit aufgrund zu niedriger Personalvorgaben und überbordender Bürokratie weit entfernt.
Mit der „Digitalen Agenda 2030“ wolle die BPtK deutliche Akzente setzen, um der wachsenden Bedeutung von Digitalisierung und Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen sowie dem Einfluss von sozialen Medien auf eine psychisch gesunde Entwicklung insbesondere von Kindern und Jugendlichen Rechnung zu tragen.
Gleiches gelte für den Bereich der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV). Angesichts andauernder gesellschaftlicher und ökologischer Krisen sei die Profession in besonderer Weise gefordert. Mit der Initiierung des BPtK-Netzwerks PSNV sei ein wichtiger Schritt gelungen, um den Austausch innerhalb des Berufsstands und mit externen Akteur*innen zu intensivieren. Ziel solle es sein, die psychische Gesundheit fest in den Bevölkerungsschutz einzubinden und als Profession auch in akuten Krisensituationen handlungsfähig zu bleiben.
Unbequem bleiben werde die BPtK, so Benecke, beim Thema Qualitätssicherung. Das Qualitätssicherungsverfahren ambulante Psychotherapie nach der DeQS-Richtlinie müsse mangels Nutzens und aufgrund zugleich überbordenden bürokratischen Aufwands abgeschafft werden.
Auch zur Klimakrise und deren Auswirkungen auf die psychische Gesundheit werde die BPtK ihre Stimme weiter erheben und sich für wirksame Klimaschutzmaßnahmen einsetzen. Denn Klimaschutz sei psychischer Gesundheitsschutz.
Eine klare Haltung beziehe die BPtK auch mit Blick auf die Pläne für ein Register psychisch erkrankter Menschen. Benecke wies darauf hin, dass die weit überwältigende Mehrheit der Menschen mit psychischen Erkrankungen nicht gewalttätig sei. „Register für psychisch kranke Menschen sind kein Beitrag zur öffentlichen Sicherheit und Gewaltprävention. Sie wären ein Rückschritt: Weg von Schutz und Hilfe, hin zu Kontrolle und Überwachung, die Angst, Diskriminierung und Stigmatisierung von Menschen mit psychischen Erkrankungen forcieren.“ BPtK und Landeskammern seien sich einig: Nicht Stigmatisierung und Kontrolle, sondern die psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung seien das Mittel, um Menschen in psychischen Krisen zu helfen und Gewalt zu verhindern. Beratungs-, Unterstützungs- und Behandlungsangebote müssten vor Ort für Menschen, die Hilfe benötigen, verfügbar sein.
Zum Schluss ihrer Ansprache richtete Benecke den Blick auf die Versorgungslage bei Kindern und Jugendlichen mit psychischen Erkrankungen. Die Zahlen seien alarmierend, die Versorgung unzureichend. „Die Unterversorgung ist ein strukturelles Versagen, das sich kein wohlhabendes Land leisten darf“, kritisierte Benecke und forderte, die separate Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche endlich gesetzlich zu regeln, um die Versorgung gezielt zu stärken. Parallel dazu werde sich die BPtK gegenüber der Politik für verstärkte Anstrengungen in den Bereichen Prävention und Kooperation von Akteur*innen im Gesundheits- und Bildungswesen sowie der Jugendhilfe noch entschlossener einsetzen.
In der anschließenden Aussprache dankten die Delegierten dem Vorstand für die geleistete Arbeit und würdigten die Vielfalt der Themen, mit denen sich der Bundesvorstand befasse. Sie unterstützten den Vorstand in seiner klaren Argumentation gegen politische Bestrebungen, ein Register für psychisch erkrankte Menschen einzurichten. Ausdrücklich gedankt wurde dem Bundesvorstand auch für die vielfältigen Aktivitäten, Kooperationen und Unterstützung der Landeskammern mit Blick auf die Finanzierung der Weiterbildung, auch wenn die aktuelle gesetzliche Regelung zur Finanzierung in Weiterbildungsambulanzen völlig unzureichend sei. Die Delegierten würdigten auch die erzielten Fortschritte beim Datenschutz in der elektronischen Patientenakte, meldeten aber gleichzeitig weiteren Verbesserungsbedarf an.
Viele Delegierte bekräftigten, dass der Berufsstand sich mit den Fragen der Psychosozialen Notfallversorgung weiter intensiv auseinandersetzen müsse. Eine bundesweite Strategie der Profession sei unverzichtbar, um im Katastrophen- und Zivilschutzfall ein abgestimmtes, strukturiertes Vorgehen zu gewährleisten. Die Einbindung von Psychotherapeut*innen in die PSNV sei für eine bedarfsgerechte Versorgung von Betroffenen, die traumatische Erfahrungen im Zusammenhang mit Attentaten oder anderen Katastrophen gemacht hätten, unverzichtbar.
Die dringende Notwendigkeit, die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu stärken, stieß bei den Delegierten auf breite Zustimmung. Der Bundesvorstand rücke dieses wichtige Thema mit verschiedenen Aktivitäten und Kooperationen in den Fokus von Politik und Gesellschaft – angefangen bei der Prävention über die separate Bedarfsplanung bis hin zu europäischen Initiativen zur Bekämpfung von Cybermobbing oder den Austausch mit den Betroffenen selbst.
Auch die psychotherapeutische Versorgung in den Kliniken müsse dringend verbessert werden. Mit der aktuellen BPtK-Studie zur Psychotherapie in Psychiatrien, aber auch den Initiativen rund um das Krankenhausreformanpassungsgesetz könne man die Debatte vorantreiben. Bisher lasse die Politik allerdings Vorschläge vermissen, wie die Versorgung von Menschen mit psychischen Erkrankungen in Psychiatrien modernisiert und verbessert werden könne.
Künstliche Intelligenz in der Psychotherapie – Verantwortung in Zeiten des digitalen Umbruchs
Wie verändert Künstliche Intelligenz die psychotherapeutische Versorgung, wo liegen ihre Chancen und Grenzen? Diese Frage stand im Mittelpunkt der Beratungen zur Digitalen Agenda 2030.
Prof. Dr. Susanne Schreiber, Professorin für Theoretische Neurophysiologie an der Humboldt-Universität zu Berlin und stellvertretende Vorsitzende des Deutschen Ethikrates, stellte plastisch dar, dass KI auf künstlichen neuronalen Netzen beruhe, die der Architektur und Funktionsweise menschlicher Gehirne ähnelten. Die Verschaltung und das Training der künstlichen Nervenzellen einer KI entschieden darüber, welche Ergebnisse eine KI produziere und ob diese als korrekt, adäquat und verlässlich bewertet werden könnten. Eine große Herausforderung sei, dass die KI Entscheidungen treffe, die meist nicht nachvollziehbar seien. Auch die Qualität der Daten, mit denen die KI gefüttert und trainiert werde, entscheide über die Validität und Verlässlichkeit der Ergebnisse. Falsche oder verzerrte Daten führten zu falschen oder verzerrten Ergebnissen. Eine Herausforderung bestehe darin zu differenzieren, wann und zu welchem Grad eine KI Aufgaben übernehmen oder gar Entscheidungen treffen sollte. Schreiber stellte verschiedene Anwendungsbereiche vor, in denen KI als Entscheidungsunterstützungsinstrument einen hohen Nutzen für die Patientenversorgung darstelle: von der Diagnostik über die Identifizierung der individuell passenden, effektiven Behandlung bis hin zu wachsenden Freiräumen für die Patientenberatung. Ein großes Risiko sah sie darin, dass der zunehmende Einsatz von KI mit einem schleichenden Kompetenzverlust – „Deskilling“ – des Fachpersonals einhergehen könne. Dies könne dazu führen, dass beispielsweise Sorgfaltspflichten vernachlässigt werden, weil man sich zu sehr auf die KI verlasse. Zudem bestehe die Gefahr, dass das KI-Modell zu simple Antworten gebe, die keine qualitativen Informationen und Begründungen lieferten, um es überprüfen oder nachvollziehen zu können. Auch auf die therapeutische Beziehung könne sich der Einsatz von KI negativ auswirken.
Wie stellt sich die Situation bei Chatbots dar? Prof. Schreiber zeichnete nach, dass Chatbots mit Patient*innen in direkter Beziehung zueinander stünden. Jedoch könnten Chatbots Empathie und Verstehen nur simulieren. Während es für einige Patient*innen einfacher sein könnte, über ihre Probleme zuerst mit einem Chatbot zu sprechen, lehnten andere Patient*innen es ab, mit einer Maschine zu reden. Problematisch sei, dass es an verlässlichen Qualitätsprüfungen für Chatbots mangele. Zudem bestehe die Gefahr, dass Chatbots zum Abbau von Personal führen könnten. Schreiber betonte aber – und das sei Konsens im Deutschen Ethikrat gewesen –, dass beim Einsatz von KI nie die Effizienz im Vordergrund stehen dürfe, sondern stets die Verbesserung der Versorgungsqualität. Wenn aber KI in bestimmten Aspekten besser als Manpower sei, sei es unethisch, ihre Einsatzmöglichkeiten nicht zu prüfen. Erforderlich sei deshalb eine Plausibilitätsprüfung von KI-Anwendungen.
Schreiber stellte drei Empfehlungen vor: Erstens sollte eine Qualitätssicherung von KI-Anwendungen unter engem Einbezug von Zulassungsbehörden und Fachgesellschaften erfolgen. Zweitens müsse sichergestellt sein, dass die Datensätze kontrolliert werden und welche Anforderungen sie erfüllen müssen. Drittens sei die Transparenz und kritische Prüfung der durch eine KI produzierten Ergebnisse unerlässlich. Vor diesem Hintergrund müssten Aufklärung, Datenschutz und Schutz der Privatheit gewährleistet sein. Wenn eine gute KI entwickelt würde, dann müsse sie auch Patient*innen verfügbar gemacht werden. Zuletzt müssten Fachkräfte für den Einsatz und den Umgang mit KI geschult werden.
Schreiber resümierte, dass KI den Menschen nicht ersetzen könne, insbesondere nicht in der Psychotherapie. KI könne aber eine personalisierte Medizin und bessere Behandlungserfolge ermöglichen. Ein vollständiges Ersetzen medizinischer Fachkräfte könne nicht das Ziel sein, auch weil KI derzeit nicht in der Lage sei, die Lebenssituation von Patient*innen ganzheitlich zu erfassen. Sie betonte, dass der Ethikrat sich klar gegen eine vollständige Ersetzung von medizinischen Fachkräften positioniert habe. Sie selbst sei der Überzeugung, dass KI uns überraschen werde, weil KI-Systeme viel komplexere Verschaltungen als menschliche Gehirne ermöglichten und daher ganz neuartige Lösungsansätze produzieren könnten.
Vizepräsidentin Sabine Maur verdeutlichte in ihrem Vortrag zur Digitalen Agenda 2030 der BPtK, dass KI kein Zukunftsszenario mehr sei, sondern zunehmend mehr Teil des psychotherapeutischen Alltags werde. Die Digitalisierung habe die psychotherapeutische Praxis bereits tiefgreifend verändert und die Entwicklung und die Einsatzmöglichkeiten von Künstlicher Intelligenz gewönnen mit hoher Geschwindigkeit an Bedeutung. Für den BPtK-Vorstand sei deshalb klar, dass die Profession die Entwicklungen selbst mitgestalten müsse, wolle man nicht, dass es andere tun. KI biete große Chancen, etwa wenn sie Verwaltungsprozesse erleichtere, den Zugang zu Versorgung verbessere oder Therapieverläufe effizienter begleite. Doch der Einsatz von KI im Gesundheitswesen sei kein Selbstläufer. Es komme auch darauf an, KI-Anwendungen in die etablierten Versorgungsstrukturen sinnvoll zu integrieren. Und: Gute KI-Regulierung müsse ethische Aspekte berücksichtigen, so Maur. Denn die Risiken seien real: unklare Datenflüsse, mögliche Verletzungen der Schweigepflicht, unzureichend geprüfte Algorithmen, aber auch die Gefahr, dass KI emotionale Krisen oder Suizidgedanken nicht erkenne. Maur berichtete, dass die BPtK derzeit eine erste Handreichung zu KI für administrative Prozesse erarbeite. Geplant sei darüber hinaus eine umfassende Veröffentlichung zu KI in der Psychotherapie im nächsten Jahr. Auch das Thema Social Media und ihr Einfluss auf die psychische Gesundheit solle im Rahmen der Digitalen Agenda erörtert werden. Dabei müssten Lösungen gefunden werden, die der digitalen Teilhabe von jungen Menschen und gleichzeitig ihrem Schutz gerecht werden. Essenziell sei es, natürlich mit den Kindern und Jugendlichen selbst zu sprechen, um ihre Lebenswirklichkeit mit einzubeziehen.
Die anschließende Diskussion zeigte, wie groß das Spannungsfeld ist: Die Delegierten sahen die dringende Notwendigkeit, dass man sich den Entwicklungen nicht verschließen dürfe, sondern in der Verantwortung stehe, Risiken zwar klar zu benennen, aber auch die damit verbundenen Chancen anzuerkennen und zu nutzen. So sei der Einsatz von KI denkbar für das Monitoring des Therapieverlaufs und könne – in bestimmten Grenzen – die adaptive Ausgestaltung der Behandlung unterstützen. Vermieden werden müsse aber, dass psychotherapeutische Kompetenzen dabei verloren gingen. Die Delegierten waren sich einig, dass der Erhalt der eigenen Kompetenzen, ebenso wie der Aufbau eigenen individuellen Erfahrungswissens für die psychotherapeutische Arbeit wichtig und unverzichtbar sind. Dies gelte es, auch in der Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeut*innen zu berücksichtigen.
Viele Delegierte warnten vor einer Entwertung psychotherapeutischer Arbeit. Der Mensch, das Individuum und seine Individualität seien der Nukleus der Psychotherapie. Das könne und dürfe keinesfalls durch eine KI ersetzt werden. Chatbots könnten keine echte Beziehung aufbauen, wie es zwischen Menschen der Fall sei. Auch Haftungsfragen seien ungeklärt, denn eine Maschine könne nicht zur Verantwortung gezogen werden, wenn sie Behandlungsfehler verursache. Kritisch diskutiert wurde auch, ob eine KI überhaupt Entscheidungen treffen könne; schließlich berechne sie lediglich eine Antwort, die aber nicht mit einer individuell passenden und tragfähigen Lösung gleichgesetzt werden dürfe. Man müsse sich der Frage stellen, wie man menschliches Leben gestalten wolle, was qualitativ als menschlich erlebt werde und wie KI die persönliche Begegnung in der Psychotherapie unterstützen könne. Es wurde auch die Frage aufgeworfen, welche Auswirkungen KI auf die medizinischen Leitlinien und deren Entwicklung und Anwendung haben werde. Diskutiert wurde auch darüber, wie bei im Gesundheitswesen eingesetzten KI-Lösungen europäische Datenschutzstandards gesichert werden können.
Klare Standards, fachliche Expertise und Berufsethik müssten die Leitplanken für KI in der Psychotherapie setzen.
Viele Stätten, wenige Stellen: Die Finanzierung der Weiterbildung bleibt eine Herausforderung
In der psychotherapeutischen Weiterbildung bewege sich viel, so BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke in ihrem Vortrag zum Thema Umsetzung der Weiterbildung. Bundesweit seien inzwischen zahlreiche Weiterbildungsstätten zugelassen und Befugte anerkannt sowie über 1.600 Weiterbildungsstellen eingerichtet, Letztere zumindest auf dem Papier. Benecke betonte, dass es weiterhin viel Engagement aus der Profession brauche, damit aus diesen Plänen tatsächliche, besetzbare Stellen werden. Die entscheidende Hürde bleibe dabei ganz klar die fehlende Finanzierung. Mit dem jüngsten Beschluss des Deutschen Bundestages wurde ein erster wichtiger Schritt getan, da die Weiterbildungsambulanzen nun sozialrechtlich verankert seien und künftig alle mit der Patientenbehandlung verbundenen Kosten in die Vergütungsverhandlungen einbringen könnten. Das sei ein Teilerfolg, den die Profession – Studierende, Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA), Verbände und Kammern – gemeinsam erkämpft hätten. Doch klar sei, dass eine EBM-Vergütung allein nicht ausreichen werde, um tarifgerechte Gehälter zu sichern und die Weiterbildung flächendeckend zu ermöglichen. Auch Praxen und MVZ bräuchten zusätzliche Förderinstrumente und Kliniken eine Übergangsfinanzierung, damit sowohl Psychotherapeut*innen in Weiterbildung (PtW) als auch PiA für die nötige Qualifizierung Personalstellen finden können.
Trotz unzureichender Rahmenbedingungen zeigten die aktuellen Zahlen, dass die Profession intensiv daran arbeite, die Weiterbildung zu ermöglichen. Besonders im ambulanten Bereich wachse die Zahl der Stätten und Befugten. Parallel arbeiteten Kammern und Gremien mit Hochdruck an der Weiterentwicklung von administrativen Verfahren, Ordnungen und digitalen Instrumenten, wie dem neuen eLogbuch, das die Weiterbildung künftig praxisnah und transparent dokumentieren soll.
Die BPtK bleibe im engen Austausch mit Klinikverbänden, Fachgesellschaften und politischen Entscheidungsträger*innen, um für tragfähige Lösungen zu werben. Denn ohne ausreichende Finanzierung drohe ein Fachkräftemangel, der die psychotherapeutische Versorgung gefährde. Weiterbildung sei kein Selbstzweck, sondern die Voraussetzung für die Zukunft der Versorgung. Benecke betonte, dass es jetzt wichtig sei, alle bestehenden Spielräume auf untergesetzlicher Ebene konsequent zu nutzen. Ziel müsse es sein, möglichst schnell möglichst viele aktive Weiterbildungsstellen zu schaffen. In den Vergütungsverhandlungen der Weiterbildungsambulanzen mit den Krankenkassen müsse die bestehende Unterfinanzierung sichtbar gemacht werden. Gemeinsam mit den Kassenärztlichen Vereinigungen seien freiwillige Förderprogramme auszugestalten, die zumindest punktuell Entlastung bringen könnten. Auch in der stationären Versorgung gelte es, Kliniken und Krankenhausgesellschaften für die Umwandlung von Planstellen in Weiterbildungsstellen zu gewinnen und gleichzeitig die praktische Tätigkeit für Psychotherapeut*innen in Ausbildung zu erhalten. Benecke kündigte an, dass sich die nächsten politischen Maßnahmen langwierig gestalten dürften. Umso wichtiger sei es, dass die Profession unter den gegebenen Bedingungen das Mögliche ausschöpft – im Interesse der Absolvent*innen, der zukünftigen Psychotherapeut*innen und einer verlässlichen psychotherapeutischen Versorgung in Deutschland.
Die Delegierten bedankten sich ausdrücklich für das große Engagement der BPtK und der Landeskammern bei der Umsetzung der Weiterbildung. Die berichteten Kenndaten verdeutlichten, wie intensiv der Berufsstand daran arbeite, die Weiterbildung kontinuierlich und bestmöglich zu etablieren. Insbesondere die umfangreichen Aktivitäten der Studierenden, PiA und PtW wurden als ein unverzichtbarer Beitrag gewürdigt, auf die Missstände aufmerksam zu machen. Diskutiert wurde, spezifische Stellenportale zu etablieren, um verfügbare Weiterbildungsstellen besser sichtbar zu machen. Die Kammern müssten den Austausch mit potenziellen Weiterbildungsstätten dringend und intensiv fortführen, um einen Zuwachs an Weiterbildungsstellen zu erreichen. Wenn Absolvent*innen keine Weiterbildungsstellen erhielten, bestehe die Herausforderung darin, die Wartezeit gut zu nutzen. Klar sei aber, dass es über den Studienabschluss hinaus keine weitere Qualifizierung brauche, um eine Weiterbildung zu beginnen. Ein weiterer relevanter Aspekt in der Diskussion war die enge Begleitung der Übergangsphase des alten Ausbildungssystems, insbesondere mit Blick auf Härtefälle, Nachholtermine für Prüfungen und verfügbare Ausbildungsplätze. Vonseiten der PiA wurde betont, dass das alte System in keinem Fall weitergeführt werden dürfe; es sei keine Lösung, die Übergangsfrist für die Ausbildung zu verlängern.
Dr. Christina Jochim stellte als Sprecherin die Arbeitsschwerpunkte der Weiterbildungskommission vor, zu der auch ein Antrag zur Muster-Weiterbildungsordnung gehörte, mit dem die Anforderungen zur Durchführung von Säuglingstherapien an die Versorgungsrealität angepasst werden soll. Die Versammlung verabschiedete den Antrag mit großer Mehrheit. In der Aussprache gingen Delegierte auf eine Empfehlung der Kommission zu Vermittlungsformaten in der Weiterbildung ein. Es zeigten sich insbesondere bei der Supervision unterschiedliche Positionen zum Umfang der Durchführung per Videokonferenz.
Christoph Treubel als stellvertretender Versammlungsleiter gewählt
Auf dem 47. DPT stand die Nachwahl einer stellvertretenden Versammlungsleitung an. Für dieses Amt kandidierte Christoph Treubel. Er berichtete den Delegierten, dass er in eigener Praxis in Bayern tätig sei und darüber hinaus Sachverständigen- und Dozententätigkeiten wahrnehme. Seine strukturierte Arbeitsweise und sein administratives Wissen wolle er in die Arbeit der Versammlungsleitung einbringen. Die Delegierten wählten ihn mit großer Mehrheit als stellvertretenden Versammlungsleiter. Gemeinsam mit Birgit Gorgas und Dr. Jürgen Tripp übernimmt er fortan die Sitzungsleitung der Deutschen Psychotherapeutentage.
Er folgt auf Stuart Paul Massey Skatulla, der aus persönlichen Gründen von seiner Position in der Versammlungsleitung zurückgetreten war. Die Versammlungsleitung und die Delegierten dankten ihm für sein langjähriges Engagement und seine Tätigkeit als stellvertretender Versammlungsleiter.
Repräsentation von Frauen in BPtK-Gremien gestärkt
Ein zentrales Thema auf dem 47. DPT war die geplante Satzungsänderung zur Besetzung der BPtK-Gremien. BPtK-Vizepräsidentin Sabine Maur und Heike Peper, Vertreterin der Gleichstellungskommission der BPtK, stellten Anträge vor, um die Repräsentanz von Frauen im BPtK-Vorstand, in den Kommissionen, in den Ausschüssen und in weiteren Gremien besser abzubilden. Künftig soll in allen Gremien mindestens die Hälfte der Sitze mit Frauen besetzt werden. Hintergrund der Initiative sei, dass der Anteil von Frauen in der Profession mit über 75 Prozent sehr hoch ist. Eine Frauenquote, die sich ausdrücklich auf Frauen beziehe, stelle sicher, dass die Perspektiven und Bedürfnisse von Frauen in den Gremien angemessen vertreten sind. Dadurch, dass für die anderen 50 Prozent keine explizite Vorgabe gemacht werde, bleibe der Zugang für Menschen aller Geschlechter offen und schaffe einen Rahmen, in dem Vielfalt abgebildet werden könne.
In der Aussprache wurde das Thema engagiert und differenziert diskutiert. In der Diskussion zeigte sich eine große Unterstützung der Anträge. Viele Redner*innen betonten, dass sich die Realität eines überwiegend weiblichen Berufsstandes künftig auch in den gewählten Gremien widerspiegeln müsse. Die Änderung sei somit ein Ausdruck von mehr gelebter Repräsentanz, die die gleichberechtigte Meinungsbildung und Entscheidungsfindung stärke. Schließlich seien trotz des hohen Frauenanteils der Profession deutlich mehr Männer in relevanten Positionen vertreten. Kritische Stimmen sahen die gleichberechtigte Repräsentation von Männern oder non-binären Personen gefährdet. Nach intensiver Debatte folgte die Versammlung mit großer Mehrheit den Satzungsänderungsanträgen. Damit setzte der 47. DPT ein deutliches Zeichen für mehr Gleichstellung in den BPtK-Gremien.
Muster-Berufsordnung geändert: Videogestützte Psychotherapie, mobiles Arbeiten und weitere Änderungen
Das Thema videogestützte Psychotherapie beschäftigt die BPtK schon lange. Bereits früh hat die Profession die Chancen und Risiken digitaler Kommunikationsformen für die psychotherapeutische Versorgung diskutiert und den berufsrechtlichen wie sozialrechtlichen Rahmen aktiv mitgestaltet. BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop verdeutlichte in seinem Vortrag, dass das Ziel war und bleibe, die Digitalisierung ohne Abstriche bei Qualität und Patientensicherheit für die Versorgung zu nutzen.
In den vergangenen Jahren habe sich viel bewegt. Ab 2019 konnten psychotherapeutische Leistungen erstmals zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung per Video erbracht werden, in der Pandemie wurde die Methode flächendeckend erprobt. Seither habe die Profession entscheidend dazu beigetragen, dass sozialrechtliche Regelungen fortentwickelt wurden, zuletzt in Gestalt des Digital-Gesetzes, das grundsätzlich auch psychotherapeutische Sprechstunden und probatorische Sitzungen per Video erlaube. Zugleich blieben die fachlichen Standards erhalten, dass Diagnostik, Indikation und Aufklärung grundsätzlich im persönlichen Kontakt erfolgen müssen und Standard der psychotherapeutischen Versorgung weiterhin der unmittelbare persönliche Kontakt ist.
Mit den jüngsten Änderungen der Muster-Berufsordnung (MBO) ziehe die Profession nun den berufsrechtlichen Rahmen nach. Künftig soll auch ein Erstgespräch per Video möglich sein. Dies könne in verschiedenen Konstellationen die psychotherapeutische Versorgung verbessern. Beispielsweise kann es dazu beitragen, Versorgungslücken zu vermeiden, indem noch während der Krankenhausbehandlung das Erstgespräch mit der weiterbehandelnden Psychotherapeut*in stattfindet. Damit werde die Versorgung schwer erkrankter Patient*innen spürbar erleichtert, ohne fachliche Standards zu untergraben. Grundsätzlich bleibe Psychotherapie eine Begegnung im unmittelbaren Kontakt, doch sie könne, wo sinnvoll und sicher, digital ergänzt werden. Entscheidend sei, dass die Behandlung „aus einer Hand“ erfolge, für Diagnostik und Indikationsstellung auch der unmittelbare Kontakt genutzt werde und die behandelnde Psychotherapeut*in für ihre Patient*innen vor Ort erreichbar bleibe. Auf diese Weise kann die Profession die Chancen der Digitalisierung verantwortungsvoll und mit klarer Orientierung am Wohl der Patient*innen nutzen.
Der 47. DPT verabschiedete die Änderung der MBO mit großer Mehrheit.
Die Delegierten befassten sich auch mit Fragen zum mobilen Arbeiten und weiteren Änderungen der MBO, die Dr. Bruno Waldvogel, Sprecher der MBO-Kommission, vorstellte. Zukünftig können Psychotherapeut*innen eine videogestützte Psychotherapie auch außerhalb ihrer Praxis, also zum Beispiel im Homeoffice durchführen. Die von der Versammlung beschlossene Änderung der MBO sieht eine Ausnahme zur Praxisbindung vor, verpflichtet Psychotherapeut*innen aber gleichzeitig, Patient*innen überwiegend am Praxisstandort zu versorgen. Weiterhin wurde eine klarstellende Änderung in der MBO beschlossen, nach der auch bei einer videogestützten Psychotherapie – sei es aus der Praxis, der Klinik oder aus dem Homeoffice – der Grundsatz der Trennung vom privaten Lebensbereich der Psychotherapeut*in gelte. Weitere Beschlüsse betrafen unter anderem die kostenlose Bereitstellung einer Erstkopie der Patientenakte.
Jahresabschluss 2024 und Haushaltsplan 2026 verabschiedet
Der Vorsitzende des BPtK-Finanzausschusses, Rudi Bittner, präsentierte den Jahresabschluss der BPtK für 2024 und die Einschätzung des Ausschusses dazu. Die Delegierten zeigten sich geschlossen: Sie nahmen den Jahresabschluss einstimmig an und entlasteten den Vorstand für das vergangene Haushaltsjahr ebenfalls einstimmig.
Im Anschluss stellte BPtK-Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop stellvertretend für Vorstandsmitglied Wolfgang Schreck den Haushaltsplan für 2026 vor. Bittner berichtete über die Beratungen im Finanzausschuss und betonte, dass der Ausschuss die Annahme einstimmig empfehle. Die Delegierten des 47. Deutschen Psychotherapeutentags folgten der Empfehlung und verabschiedeten den Haushaltsplan 2026 ohne Gegenstimme.
Vom 47. DPT verabschiedete Resolutionen
Abschließend verabschiedeten die Delegierten einstimmig oder mit sehr großer Mehrheit die folgenden Resolutionen:
- Finanzierung der Weiterbildung vollständig sichern
- Psychische Belastungen gemeinsam bewältigen
- Separate
Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche unverzüglich umsetzen!
- Social Media: Stärkung psychischer Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in einer digitalen Welt
- Unnütze Bürokratie jetzt stoppen! Erprobung des QS-Verfahrens Ambulante Psychotherapie in NRW einstellen und gesetzlichen Auftrag für dieses QS-Verfahren streichen!
- Für eine Versorgung ohne Misstrauen und Stigmatisierung – Keine Register für Menschen mit psychischen Erkrankungen
- Finanzierung der psychosozialen Versorgung Geflüchteter sichern!
- Für Zusammenhalt, Solidarität und Demokratie
- COP30: Klimaschutz beharrlich vorantreiben – Klimaschutz ist Gesundheitsschutz!
- Mindestmaß an Psychotherapie in der Psychiatrie sicherstellen!
© BPtK/Fotos: Lena Lange


























