48. Deutscher Psychotherapeutentag
Der 48. Deutsche Psychotherapeutentag fand vom 08. bis 09. Mai 2026 in Travemünde statt.

48. Deutscher Psychotherapeutentag ©BPtK/Fotos Oliver Schmidt
Am 8. und 9. Mai 2026 trat das Parlament der Psychotherapeutenschaft in Travemünde zu seiner 48. Bundesdelegiertenversammlung zusammen. Versammlungsleiterin Birgit Gorgas eröffnete den 48. Deutschen Psychotherapeutentag (DPT) und bedankte sich bei den Delegierten für ihr Engagement in diesen politisch herausfordernden Zeiten.
„Concordia domi foris pax“
An die lateinische Inschrift am Lübecker Holstentor „Concordia domi foris pax“ – „Eintracht innen, Frieden außen“ erinnerte der Präsident der Landespsychotherapeutenkammer Schleswig-Holstein, Dr. Clemens Veltrup, in seinem Grußwort. Die Hansestadt Lübeck, zu der Travemünde gehöre, habe beeindruckende Persönlichkeiten hervorgebracht, die den Umgang mit Chancen und Herausforderungen von Transformationsprozessen ausgehandelt hätten. Dazu zähle der Autor Thomas Mann, der mit seinem Roman „Die Buddenbrooks“ den Verfall einer Familie beschreibt, die aufgrund ihres Verharrens in alten Traditionen die Zukunft nicht mehr mitgestalten konnte. Ebenfalls mit Lübeck verbunden war der frühere Bundeskanzler Willy Brandt, der mit dem Motto „Mehr Demokratie wagen“ die Demokratisierung der deutschen Nachkriegsgesellschaft einläutete. Und auch der Lübecker Lyriker Emanuel Geibel habe mit seinem Gedicht „Der Mai ist gekommen“ den Aufbruch ins Unbekannte beschrieben. In diesem Sinne wünschte Veltrup den Delegierten einen angenehmen 48. DPT.
Eine Zeit großer gesundheitspolitischer Herausforderungen
Die Bundesländer verfolgten die von der Bundesregierung geplanten Gesundheitsreformen genau, versicherte der Ministerpräsident Schleswig-Holsteins Daniel Günther in seiner Videobotschaft. Die Kürzung der psychotherapeutischen Honorare um 4,5 Prozent zum 1. April 2026 sei eine große Herausforderung für die Psychotherapeut*innen. Dieses Thema beschäftige auch den Schleswig-Holsteinischen Landtag und die Gesundheitsministerkonferenz der Länder. In einer Zeit gehäuft auftretender psychischer Erkrankungen – gerade bei jungen Menschen – sei die psychotherapeutische Versorgung von besonderer Bedeutung. Der schleswig-holsteinische Ministerpräsident dankte den Psychotherapeut*innen für ihre segensreiche Tätigkeit und sprach ihnen seinen Respekt aus.
Dr. Olaf Tauras, Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein, berichtete in seinem Grußwort über die zahlreichen Zuschriften von Bürger*innen und Psychotherapeut*innen, die sich angesichts der Kürzung der psychotherapeutischen Honorare um die Zukunft des Berufs sehr sorgten. Dass der Beschluss der Selbstverwaltung im politischen Diskurs kontrovers bewertet worden sei und nun eine eingehende Prüfung erfolge, sei richtig, so Tauras. Er könne die große Verunsicherung nachvollziehen. Menschen mit psychischen Erkrankungen benötigten belastbare Strukturen. Er versicherte den Delegierten des 48. DPT, dass das Land Schleswig-Holstein alle Mittel ausschöpfen werde, um gegenüber dem Bund eine belastbare psychotherapeutische Versorgung zu sichern.
Es brauche mehr ambulante psychotherapeutische Kapazitäten, nicht weniger, so Tauras. Er frage sich seit Längerem, ob die bestehende Planung den tatsächlichen Bedarf abbilde. Die regionalen Gegebenheiten, die auch in Schleswig-Holstein spezifisch seien, müssten bei der Bedarfsplanung berücksichtigt werden. Um die psychotherapeutische Versorgung langfristig zu sichern, sollten bereits jetzt junge Menschen angeworben werden. Tauras kündigte an, dass Schleswig-Holstein den Bund dazu auffordern werde, die psychotherapeutische Weiterbildung auszufinanzieren. Er dankte den Delegierten für ihre Fachexpertise, aber auch für Kritik, die unverzichtbar sei, um die Versorgung von morgen zu gestalten.
Gedenken an Verstorbene
Zu Beginn ihrer Beratungen gedachten die Delegierten des 48. DPT dreier kürzlich verstorbener Persönlichkeiten, die die deutsche Psychotherapeutenschaft in Wissenschaft, Berufspolitik und Selbstverwaltung über Jahrzehnte mitgeprägt hatten. Versammlungsleiterin Birgit Gorgas würdigte die Verdienste von Prof. Dr. Cord Benecke, Psychotherapieforscher und Professor für Klinische Psychologie an der Universität Kassel, sowie Mareke de Brito Santos-Dodt, Psychologische Psychotherapeutin, über lange Jahre Bundesdelegierte und in der Psychotherapeutenkammer Baden-Württemberg aktiv. Dr. Andrea Benecke, Präsidentin der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), erinnerte anschließend an Prof. Dr. Rainer Richter, den früheren Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer (2005 bis 2015) und Gründungspräsidenten der Psychotherapeutenkammer Hamburg, der die professionelle Identität der deutschen Psychotherapeutenschaft wie kaum ein anderer mitgeformt hatte. Die Versammlung ehrte die Verstorbenen mit einer Schweigeminute.
BPtK-Präsidentin Benecke: Dank an Sabine Maur
Dr. Andrea Benecke dankte zu Beginn ihrer Eröffnungsrede der von ihrem Amt zurückgetretenen BPtK-Vizepräsidentin Sabine Maur für ihr großes Engagement in der Berufspolitik. Mit Klarheit und Mut habe sie wichtige Themen wie die digitale Neuausrichtung, den Einsatz gegen Diskriminierung und für Inklusion, die Verbindung von Klima- und Gesundheitsschutz sowie eine moderne, offene Kommunikation vorangetrieben. Besonders zu betonen sei ihr Einsatz für Menschen aus marginalisierten Gruppen und die Verbesserung der Versorgungssituation für trans* Personen. Sie habe die BPtK bei diesen Themen entscheidend vorangebracht und sie in vielerlei Hinsicht geprägt.
Benecke: Wer tiefe Einschnitte vornimmt, verschlechtert das Gesundheitssystem unvertretbar
Benecke nahm die Entwicklungen des Gesundheitssystems in den Blick, die ihr große Sorge bereiteten. Die Notwendigkeit einer stabilen GKV-Finanzierung sei unstrittig. Aber Einsparungen dürften nicht dazu führen, dass sich die ambulante Versorgung verschlechtere. Genau dies geschehe jedoch mit dem geplanten GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG). Dieses Gesetz dürfe in der vorliegenden Form nicht beschlossen werden, da es massive Belastungen für die psychotherapeutische Versorgung mit sich brächte. Die Bundesrepublik habe sich mal auf die Fahne geschrieben, eine gesundheitliche Versorgung für jeden nach Dringlichkeit vorzusehen und nicht nach Versicherungsstatus und Portemonnaie. Das alltägliche Erleben der Menschen, ob dieses Versprechen noch gelte, werde vor allem von den Praxen geprägt.
Starke Versorgung braucht starke Praxen
In enger Zusammenarbeit mit ärztlichen Praxen seien die Psychotherapeut*innen für die Menschen da: in den Großstädten, im ländlichen Raum, für Erwachsene, für Kinder und Jugendliche. Dies gelte trotz immer mehr Bürokratie und teils absurd steigender Mieten. Die nun geplanten massiven Einschnitte würden Praxen unterminieren, Leistungen für erkrankte Menschen deckeln und den Nachwuchs abschrecken. Benecke sagte, eine solche Rahmensetzung sei nicht nur falsch, sie sei empörend und gehöre vom Tisch. Genau dieses Signal gehe aus vom DPT in Travemünde.
Benecke äußerte, die Praxen hätten ein Anrecht auf faire Rahmenbedingungen. Die Budgetierung bedeute für die Praxen im Klartext: Wenn es mehr Versorgungsbedarf gebe, als man zu bezahlen bereit sei, werde dies zu einem privaten Problem der Praxen gemacht. Dieses Problem könne die Kassenärztliche Bundesvereinigung beziffern für fachärztliche Praxen. Hier würden 40 Millionen Termine und rund 15 Prozent der erbrachten Leistungen nicht vergütet. So solle es jetzt offenbar weitergehen. Auch die psychotherapeutische Versorgung solle sich nicht mehr am Bedarf orientieren, sondern an der Grundlohnsumme. Das nenne man Deckelung. Wer Praxen derart unfair behandele, wer sie mit dem steigenden Versorgungsbedarf allein lasse, müsse sich vor den Patient*innen verantworten. Denn selbstverständlich bedeute eine Deckelung von Vergütung die Deckelung von Versorgung. Es würden unausweichlich Therapieplätze wegfallen. Benecke betonte, dass man in den Praxen weiterhin nach Kräften den psychisch erkrankten Menschen helfen werde. Dies sei Ausdruck des Berufsethos der Psychotherapeutenschaft. Aber wo weniger Mittel zur Verfügung stünden, werde die Versorgung zwangsläufig leiden. Deshalb sei das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz in Wahrheit ein GKV-Wartezeitenverlängerungsgesetz. Die BPtK lehne es ab.
BPtK vertritt Position sehr klar in zahlreichen Gesprächen mit BMG und Bundestag
Die BPtK habe mit dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) gesprochen und den Psych-Bereich in der Anhörung des BMG zum Referentenentwurf vertreten. Dr. Nikolaus Melcop habe die scharfe Kritik der BPtK an dem Entwurf und die Forderung nach einer Folgenabschätzung für die Versorgung vorgetragen. Bereits im April habe die BPtK mit vielen Abgeordneten des Deutschen Bundestags und im kleinen Kreis mit der gesundheitspolitischen Sprecherin der Union gesprochen und ihre grundlegende Kritik am Gesetzentwurf begründet. Ebenfalls im April habe die BPtK in einem Fachgespräch zu den Honorarkürzungen im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags ihre Position dargelegt. Überdies habe Cornelia Metge in einer Anhörung im Familienausschuss des Bundestags die Gründe für die Ablehnung des Gesetzentwurfs erörtert.
Die BPtK habe am 23. April einen Parlamentarischen Abend, gemeinsam mit dem BKJPP, in der Deutschen Parlamentarischen Gesellschaft ausgerichtet. Sehr viele Mitglieder des Bundestags seien der Einladung gefolgt. Im Fokus habe auch der Gesetzentwurf gestanden, über dessen Auswirkungen – insbesondere den Verlust von Therapieplätzen – die Abgeordneten informiert worden seien. Die BPtK konnte so noch im April alle relevantenGesundheits- und Sozialpolitiker*innen von CDU/CSU und SPD sowie der demokratischen Opposition erreichen. Parallel dazu habe die BPtK ihre Pressearbeit hochgefahren – mit acht sehr klaren Pressemitteilungen und dem Start einer Social-Media-Kampagne, die zwischen Publikation des Referentenentwurfs und Kabinettsbefassung auf Instagram sehr erfolgreich gelaufen sei.
Neben der ambulanten Versorgung seien auch die psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken von den Einsparungen betroffen, erklärte Benecke. Der Anspruch der Kliniken auf vollständige Refinanzierung der Tarifsteigerungen solle entfallen. Anstelle dieser Einsparungen sei jedoch eine Erhöhung der Minutenwerte für die psychotherapeutisch tätigen Berufsgruppen in der PPP-Richtlinie und deren Ausfinanzierung vonnöten, so Benecke.
Die BPtK fordere, dass die extrabudgetäre Vergütung psychotherapeutischer Leistungen gesetzlich vorgegeben werde. Die angepeilten drastischen Einsparungen müssten – unter Einbindung des Sachverstands der Leistungserbringer*innen – einer soliden Folgenabschätzung unterzogen werden. Die Psychotherapeutenschaft stehe für Gespräche zur Verfügung. Gravierende Einschnitte in der Versorgung mit langfristigen, kaum noch korrigierbaren Folgewirkungen müssten zwingend vermieden werden. Unerlässlich sei eine vollständige Finanzierung der GKV-Beiträge von Grundsicherungsempfänger*innen aus Steuereinnahmen; alles andere sei unsolidarisch. Dies habe die BPtK in Gesprächen mit dem BMG, in Ausschüssen des Bundestages und in Gesprächen mit zahlreichen Bundestagsabgeordneten deutlich gemacht. Für die Pressearbeit sei die Taktung der Veröffentlichungen erhöht und eine eigene Social-Media-Kampagne gestartet worden.
9-Punkte-Erklärung: „GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz stoppen“
Die BPtK habe berufsgruppenübergreifend Verbündete gesucht und gemeinsam mit sieben Verbänden eine 9-Punkte-Erklärung veröffentlicht. Mit der Erklärung werde die Bundesregierung aufgefordert, ihrer Verantwortung für eine zukunftsfeste Versorgung gerecht zu werden. Die gemeinsame Botschaft sei: Das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz jetzt stoppen – die Versorgung für Menschen mit psychischen Erkrankungen fair und zukunftsfest sichern! Ein zentraler Punkt der Erklärung sei, dass der Bund selbst 2027 erneut eine riesige Lücke in die GKV-Finanzierung reißt, indem er versicherungsfremde Leistungen nicht kostendeckend steuerfinanziert. Die klare Aussage der neu geformten Allianz sei: Dass der Bund die GKV-Beiträge indirekt selbst erhöht und dann auf steigende GKV-Beiträge mit Leistungsabbau reagiert, ist unzumutbar.
Benecke ruft zum Zusammenhalt auf
Benecke rief die Delegierten dazu auf, weiterhin zusammenzustehen. In Bezug auf die am 11. März beschlossenen Kürzungen der psychotherapeutischen Honorare machte Benecke die Position der BPtK deutlich. Die Behauptungen des GKV-Spitzenverbands, die psychotherapeutischen Honorare hätten rund 10 Prozent über dem Durchschnittshonorar der ärztlichen Vergleichsgruppe gelegen, seien schlichtweg falsch. Richtig sei, dass Psychotherapeut*innen von allen Facharztgruppen nach Abzug aller Praxiskosten mit 52 Euro pro Arbeitsstunde den mit Abstand geringsten Ertrag verzeichneten. Das Instrument, das der Ermittlung eines Mindesthonorars diene, zu missbrauchen, um daraus eine Maximalvergütung und Honorarkürzungen abzuleiten, sei völlig inakzeptabel.
Benecke dankte ihrem Vorstandskollegen Dr. Nikolaus Melcop, der die Haltung der BPtK im Gesundheitsausschuss vertreten hatte, sowie den zahlreichen engagierten Psychotherapeut*innen, die mit Demonstrationen und Petitionen auf die Lage aufmerksam gemacht hatten. Sie dankte auch der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, die gegen die Entscheidung des Erweiterten Bewertungsausschusses Klage eingereicht hat.
Mit Blick auf die vom BMG geplante Einführung eines Primärversorgungssystems konstatierte Benecke, dass die BPtK für ihre Forderung, den Direktzugang zur Psychotherapie zu erhalten, zahlreiche Verbündete gewonnen habe. Überdies werde die BPtK die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung weiterhin prioritär behandeln.Weitere Themen von Bedeutung seien die Digitalisierung und Künstliche Intelligenz. Die Praxis-Info „Administrative KI in ihrer Praxis“ solle praxisnahe Antworten auf spezifische Fragen liefern. Benecke dankte an dieser Stelle für die zahlreichen Hintergrundgespräche und Hinweise aus der Profession. Die Praxis-Info sei im Rahmen des Projekts „Digitale Agenda 2030“ erarbeitet worden und solle die Praxen messbar unterstützen.
Ein weiteres wichtiges Anliegen sei, so Benecke, die Verbesserung der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen. Um gegenüber der Politik für eine gezielte, separate Bedarfsplanung der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie zu werben, habe die BPtK eine Kampagne gestartet. Höhepunkte dieser Kampagne seien die Produktion eines Erklärfilms, die Veröffentlichung eines gemeinsam mit dem BKJPP erstellen Positionspapiers und ein sehr gut besuchter Parlamentarischer Abend gewesen, bei dem mit zahlreichen Bundestagsabgeordneten die Dringlichkeit dieses Anliegens erörtert worden sei.
Für ein psychisch gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen seien endlich auch verbindliche Regelungen für Social Media-Plattformen notwendig. Hierzu müsse die Leitlinie der EU-Kommission endlich wirksam und verpflichtend sowie suchtfördernde Designs wie Endlos-Scrolls, Verhaltensprofile oder Auto-play-Videos verboten werden.
Positiv bewertete Benecke die Entwicklungen zur Novellierung der GOÄ und damit auch der GOP. Bei dem mit dem PKV-Verband und der Beihilfe ausgehandelten Entwurf einer neuen GOÄ konnte im Zuge einer ausführlichen Stellungnahme der BPtK eine Reihe von Ergänzungen und Anpassungen im Kapitel G der GOÄ vorgenommen werden. Das psychotherapeutische Leistungsspektrum werde damit auch im Abgleich zum Leistungskatalog des Erweiterten Bewertungsmaßstabs vollständig abgebildet. Für diesen Sommer werde nun gemäß den Ankündigungen von Bundesgesundheitsministerin Warken der Referentenentwurf einer neuen GOÄ erwartet. Ziel sei es, dass eine neue GOÄ und eine neue GOP dann zum 1. Januar 2028 in Kraft treten können.
Die BPtK-Präsidentin berichtete darüber hinaus von den Entwicklungen hinsichtlich der Psychosozialen Notfallversorgung (PSNV). Das BPtK-Netzwerk war im Oktober 2025 zwecks regelmäßigen Austauschs von Vertreter*innen der BPtK und Landespsychotherapeutenkammern mit Expert*innen ins Leben gerufen worden. Darüber hinaus habe die BPtK seit dem letzten DPT unter anderem Gespräche mit dem Bundesopferbeauftragten und der Länderübergreifenden Facharbeitsgruppe PSNV geführt. Benecke kündigte an, dass die BPtK im Mai ein Positionspapier zur PSNV veröffentlichen werde. Die Rede wurde immer wieder durch starken Beifall unterbrochen.
Aussprache mit klarem Signal: Zusammenstehen. BStabG stoppen. Versorgung sichern
In der anschließenden Aussprache dankten die Delegierten dem Vorstand für die geleistete Arbeit, unterstützten die Aufstellung und die Gespräche des Vorstands mit dem Ziel, das BStabG abzuwenden, und würdigten die Vielfalt der Themen, mit denen sich der Bundesvorstand befasst habe.
Die Delegierten schlossen sich einhellig dem Dank an Sabine Maur an und würdigten ihr großes Engagement für Kinder und Jugendliche sowie trans* Personen, für die Digitalisierung, die Verbindung von Klima- und Gesundheitsschutz und den psychotherapeutischen Nachwuchs. Maurs Ausscheiden aus dem BPtK-Vorstand werde als großer Verlust erlebt und von den Delegierten bedauert.
In der Aussprache wurde die große Unterstützung für die klare Ablehnung des GKV-BStabG durch den Vorstand betont. Der Kurs sei richtig und müsse fortgesetzt werden. Sowohl die politischen Gespräche als auch die offensive öffentliche Kommunikation fanden sehr breiten Rückhalt. Auch die Bildung einer starken Allianz und die Klarheit der 9-Punkte-Erklärung als Referenz wurden unterstützt.
Mit großer Sorge blickten die Delegierten auf die Situation der psychotherapeutischen Versorgung. Das Gesetzesvorhaben zu einem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde von den Delegierten einvernehmlich als Bedrohung der psychotherapeutischen Versorgung bewertet. Eine Umsetzung würde auch die Patientenversorgung in erheblichem Umfang treffen. Das Versorgungsangebot würde sich reduzieren und Wartezeiten erhöht. Die Delegierten berichteten von den Sorgen und Ängsten von Patient*innen, die auf eine langfristige psychotherapeutische Versorgung angewiesen seien.
Neben den Vertragspsychotherapeut*innen seien auch die angestellten Psychotherapeut*innen betroffen. Es wurde der Wunsch geäußert, ein starkes Bündnis mit den Gewerkschaften zu bilden. Die Lage sorge auch bei den Psychotherapeut*innen in Ausbildung (PiA) und in Weiterbildung (PtW) für große Verunsicherung. Vertreter*innen der PiA berichteten von Zukunftsängsten.
Die bereits beschlossenen Kürzungen der psychotherapeutischen Honorare seien inakzeptabel und gefährdeten die wirtschaftlichen Grundlagen der psychotherapeutischen Praxen, aber auch die ambulante Weiterbildung in Praxen und Ambulanzen. Man hoffe hier auf eine gerichtliche Richtigstellung. Positiv blickten die Delegierten auf die Demonstration am 15. April 2026 in Berlin gegen die Honorarkürzungen.
In der Aussprache machte BPtK-Präsidentin Dr. Andrea Benecke deutlich, dass man nur miteinander Erfolg haben könne und die Profession in der Pflicht stehe, die Belange von Menschen mit psychischen Erkrankungen gegenüber der Politik zu vertreten.
Die Versammlung bestärkte in Vorstand und mandatierte ihn darin, weiterhin klar seine Stimme zu erheben gegen Einschnitte und Deckelung und für starke Praxen, um einen Abbau der Versorgung zu verhindern und ein zuverlässiges Gesundheitssystem zu bewahren.
Cornelia Metge zur BPtK-Vizepräsidentin gewählt
Für die Nachwahl der Vizepräsident*in, die nach dem Rücktritt von Sabine Maur erforderlich geworden war, kandidierte Cornelia Metge, bisher Beisitzerin im BPtK-Vorstand. In ihrer Bewerbungsrede blickte sie auf die bisherigen politischen Herausforderungen zurück und erläuterte ihren berufspolitischen Werdegang. In den letzten fünf Jahren habe sie als BPtK-Beisitzerin fachliche und berufspolitische Erfahrungen sammeln und belastbare Netzwerke aufbauen können. Die Arbeit sei durch eine intensive und konstruktive Zusammenarbeit geprägt gewesen. Der Erfolg hänge davon ab, dass man die Ansprechpartner*innen kenne, Vertrauen aufbaue und sich mit den Akteur*innen austausche und abstimme, bevor Entscheidungen getroffen würden.
Die aktuellen nationalen und internationalen Herausforderungen blieben für die Profession nicht ohne Folgen. Es gebe einen großen Bedarf an psychotherapeutischer Versorgung mit zunehmend komplexen Verläufen. Die Kürzungen der psychotherapeutischen Honorare und das geplante GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz träfen die Ausübung der psychotherapeutischen Versorgung und die wirtschaftlichen Grundlagen der Psychotherapeut*innen ganz konkret. Das sei unvertretbar. Der gemeinsame Protest gegen diese Entwicklungen habe bewirkt, dass es großen Rückhalt in der Bevölkerung gebe und man mehr Gehör bei der Politik gefunden habe. Es komme jetzt darauf an, mit einer Stimme zu sprechen. Gleichzeitig machte Metge deutlich, dass unsere Demokratie von Kompromissen geprägt sei und daher nur selten die eigenen Maximalforderungen in Gänze durchsetzbar seien. Umso wichtiger sei der Zusammenhalt. Man trage gemeinsam Verantwortung, berufspolitische Herausforderungen zu lösen.
Insgesamt müsse eine psychotherapeutische Behandlung für alle erreichbar sein. Für die kommenden Jahre sei daher eine Weiterentwicklung der Versorgung vonnöten. Daneben sei die Prävention ein wichtiger Baustein, die flächendeckend und langfristig gesichert werden müsse. Der gezielte Ausbau der psychotherapeutischen Versorgung für Kinder und Jugendliche sowie die Schaffung von Regelungen im Umgang mit sozialen Medien bei Heranwachsenden seien zwei Beispiele, die zeigten, wie dringend gehandelt werden müsse.
Damit diese Themen ihre Wirkung entfalten, sei eine gute Kommunikation nach innen und außen notwendig. Gegenüber den Kolleg*innen brauche es Transparenz, Austausch und eine breite Beteiligung. Gegenüber der Politik müsse man erklären, was die Psychotherapeut*innen tun und warum sie es tun – und das sachlich und glaubwürdig.
Demokratische Prozesse seien anspruchsvoll, aber selbstverständlich lohnend. Denn sie sorgten dafür, dass unterschiedliche Stimmen gehört und getragen werden können. Metge sagte, dass sie als BPtK-Vizepräsidentin die gesamte Profession im Blick behalten und Brücken bauen werde.
Cornelia Metge wurde nach intensiver Aussprache mit großer Mehrheit zur BPtK-Vizepräsidentin gewählt. Sie nahm die Wahl an und dankte den Delegierten für ihr Vertrauen. Die Versammlung gratulierte der neuen BPtK-Vizepräsidentin mit lang anhaltendem, kräftigem Beifall.
Digitale Agenda 2030 der BPtK
Vizepräsident Dr. Nikolaus Melcop stellte den aktuellen Projektstand der Digitalen Agenda 2030 der BPtK vor, die der DPT im Mai vergangenen Jahres in Leipzig auf den Weg gebracht hatte. Im Rahmen des Projekts sei eine Vielzahl an Gesprächen mit Expert*innen aus der Wissenschaft, relevanten Akteur*innen aus den Reihen von Start-ups, Krankenkassen sowie Vertreter*innen aus der Industrie und Politik geführt worden. Melcop dankte den Kinder- und Jugendlichenexpert*innen aus den Landeskammern, die das Projekt im Rahmen eines Werkstattgesprächs zum Thema Social Media mit ihrer Expertise unterstützt haben.
Zwei wesentliche Module des Projekts Digitale Agenda 2030 seien schon abgeschlossen worden: Die BPtK hat eine Praxis-Info zu administrativer KI veröffentlicht. Mit dieser Handreichung biete die BPtK den Praxen erstmals eine operativ greifbare Beratung zur möglichen Integration administrativer KI in die Praxisabläufe. Im Fokus stünden die Fragen, welche Anforderungen sich aus der Schweigepflicht und dem Datenschutz ableiteten, auf welche Zertifikate man achten sollte und welche Aufgaben die KI bei Verwaltung und Dokumentation übernehmen könne und dürfe. Zudem hat die BPtK das Curriculum Digitalisierung um ein Modul zu Künstlicher Intelligenz erweitert, sodass in naher Zukunft Fortbildungsveranstaltungen für Psychotherapeut*innen zu diesem Thema zur Verfügung stehen.
Aktuell, so Melcop weiter, arbeite die BPtK in enger Abstimmung mit ihren Gremien an der Erarbeitung von Handlungsempfehlungen, um sich in die öffentliche Debatte zu Künstlicher Intelligenz im Gesundheitswesen einbringen zu können.
Social Media und Verhaltenssüchte im Kindes- und Jugendalter
In einem außerordentlich vielschichtigen Vortrag gab Prof. Dr. Hans-Jürgen Rumpf von der Universität Lübeck einen fundierten Überblick über die Risiken von Social Media für die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen, insbesondere im Hinblick auf die Entstehung von Verhaltenssüchten. Als Experte in der Erforschung und Behandlung dieser Störungen ging er vertieft auf Diagnostik, Interventionen und bestehende Barrieren ein. In der anschließenden Diskussion wurden unter anderem Stepped-Care-Ansätze, die Rolle der Eltern, der Einsatz von Chatbots sowie die Bedeutung realer sozialer Interaktion aufgegriffen.
Cornelia Metge schloss an den Vortrag zu den Auswirkungen von Social Media auf die psychische Gesundheit an und bekräftigte, dass es einen umfassenden Ansatz brauche, um jungen Menschen Schutz, Befähigung und Teilhabe im digitalen Raum zu ermöglichen. Die BPtK sei hierzu mit verschiedenen Gremien sowie externen Stakeholder*innen intensiv im Austausch gewesen. Die BPtK schlage ein Zusammenspiel aus verbindlicher Regulierung der Plattformen, Prävention, altersgestuftem Zugangsmodell, Versorgung und Forschung vor, das junge Menschen selbst in die Gestaltung und Evaluation mit einbezieht. In der Diskussion wurden die Handlungsempfehlungen diskutiert und bekräftigt, wobei auch mögliche nicht intendierte Folgen beleuchtet wurden. Der DPT hat die Notwendigkeit einer zeitnahen Regulierung unterstrichen sowie eine baldige Publikation der BPtK einhellig befürwortet.
Muster-Fortbildungsordnung
Dr. Bruno Waldvogel stellte einen Antrag zur Änderung der Muster-Fortbildungsordnung bezüglich der Qualifikation von Referent*innen vor, den die Delegierten mit großer Mehrheit annahmen. Die Neuregelung stellt klar, dass bei Fortbildungen, in denen approbierte Psychotherapeut*innen in der Ausübung der Psychotherapie fortgebildet werden, die betreffenden Referent*innen selbst auch über eine Approbation verfügen müssen. Bei Referent*innen aus dem Ausland müsse zumindest eine vergleichbare Qualifikation vorliegen. Wenn der Fortbildungsinhalt nicht der Ausübung der Psychotherapie zuzuordnen ist, könne alternativ ein Nachweis über eine für das betreffende Fachgebiet einschlägige Berufsqualifikation als Voraussetzung einer Anerkennung gelten. Zudem werde durch die Änderung die geforderte Länge der Berufserfahrung für Supervisor*innen auf drei Jahre festgesetzt und damit an die Voraussetzungen der Weiterbildungsordnung angeglichen.
Umsetzung der Weiterbildung: weiter ohne gesicherte Finanzierung
BPtK Präsidentin Benecke wies darauf hin, dass sich nach der Reform des Psychotherapeutengesetzes im Jahr 2020 alle Beteiligten in Bund und Ländern ins Zeug gelegt haben, um ein bundesweit ausreichendes Angebot des neuen approbationskonformen Psychotherapiestudiengangs zu erreichen. Das große und vielfach ehrenamtliche Engagement in Kammern und Verbänden habe dazu beigetragen, rasch die kammerseitigen Voraussetzungen für die anschließende Gebietsweiterbildung zu schaffen. Dennoch gebe es nicht die erforderliche Dynamik bei der Einrichtung von Weiterbildungsstellen. Ohne finanzielle Förderung bedeute das Angebot von Weiterbildung ein zu großes wirtschaftliches Risiko für die Kolleg*innen.
Immerhin gebe es in den Kassenärztlichen Vereinigungen Hamburg, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Sachsen inzwischen eine Förderung ambulanter Weiterbildungsstellen, die die Kostenlücke bei der Finanzierung decken. Das seien zwar noch nicht viele Stellen, aber damit könne gezeigt werden, dass die Weiterbildung starten könne, wenn die Finanzierung gesichert sei. Hinzu kämen jetzt auch Weiterbildungsambulanzen, die mit der Weiterbildung unter den gegebenen Bedingungen begonnen haben und dadurch Finanzierungslücken belegen können. In der stationären Weiterbildung könnten die meisten Stellen erst besetzt werden, wenn die zugrunde liegenden Planstellen frei werden. Bis Anfang der 2030er-Jahre würden sie jedoch in vielen Fällen für die Beschäftigung von PiA in der praktischen Tätigkeit genutzt.
Ungeachtet dessen bewege sich die Zahl der Psychotherapeut*innen in Weiterbildung heute bestenfalls im niedrigen dreistelligen Bereich. Deshalb werde jetzt eine Initialzündung bei der Schaffung von Weiterbildungsstellen gebraucht. Doch ohne gesicherte Finanzierung könne es nicht genügend Stellen geben. Die Profession habe deshalb vor einem Jahr viel Hoffnung geschöpft, als CDU/CSU und SPD vereinbarten, die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung sicherzustellen.
Eine Woche nach dem Kabinettsentwurf zum GKV-BStabG hätten die Psychotherapeut*innen nun feststellen müssen, dass Anspruch und Wirklichkeit nicht weiter auseinanderliegen könnten. Sollte sich die Bundesregierung mit den Änderungen für Psychotherapeut*innen im GKV-BStabG durchsetzen, drohen durch Begrenzung von Versorgungskapazitäten und Honorarkürzungen sogar gravierende Einschnitte bei der heute schon unzureichenden Finanzierung der Weiterbildung.
Benecke rief deshalb dazu auf, die bundesweiten Protestaktionen in diesem Monat anlässlich des dritten Jahrestages der erfolgreichen Petition beim Deutschen Bundestag zu unterstützen. Ohne Weiterbildung habe die psychotherapeutische Versorgung in Deutschland keine Zukunft. Dringend sei eine gezielte Förderung der Weiterbildung in Praxen und Medizinischen Versorgungszentren analog zur Allgemeinmedizin und zu den grundversorgenden Fachärzt*innen, die Berücksichtigung sämtlicher mit der Behandlung durch Weiterbildungsteilnehmende verbundenen Kosten in den Vergütungsverhandlungen von Weiterbildungsambulanzen mit den Krankenkassen und eine befristete Refinanzierung zusätzlicher Stellen für die obligatorische stationäre Weiterbildung in Kliniken in der Übergangsphase, solange bestehende Personalstellen noch von PiA besetzt sind.
Benecke mahnte, dass die Reform der Psychotherapeutenausbildung sechs Jahre nach ihrem Inkrafttreten endlich durch eine gesicherte Finanzierung vollendet werden müsse, statt die Finanzierung der dringend benötigten Weiterbildungsstellen durch das GKV-BStabG noch weiter zu verschlechtern. In der anschließenden Debatte wurde deutlich, wie intensiv die Profession daran arbeite, die Weiterbildung bestmöglich zu etablieren. Jenseits der Fragen der Finanzierung wurden die positiven Erfahrungen mit der Qualifikation der Absolvent*innen herausgehoben. Darüber hinaus wurden die positiven Effekte einer Anstellung der PtW in der Ambulanz auf die Arbeit als Weiterbildungs- und Versorgungseinrichtung herausgearbeitet.
Auch wurden die umfangreichen Aktivitäten der Studierenden, PiA und PtW gewürdigt. PiA-Vertreter*innen wiesen auf die besonderen Schwierigkeiten hin, die mit dem Abschließen der Prüfungen in der Übergangsphase des alten Ausbildungssystems verbunden seien. Sorgen machten insbesondere fehlende Kriterien für Härtefallregelungen, die Einhaltung von Fristen und die Verfügbarkeit von Ausbildungsplätzen für die Praktische Tätigkeit.
Dr. Christina Jochim stellte als Sprecherin die Arbeitsschwerpunkte der Weiterbildungskommission vor, zu der vor allem der Entwurf einer Bereichsbildung Hypnotherapie/Klinische Hypnose gehörte. Die Delegierten beschlossen die Entwürfe für die Muster-Weiterbildungsordnungen für Psychotherapeut*innen und PP/KJP mit großer Mehrheit und würdigten die damit verbundene Verbesserung der Patientensicherheit sowie den mit der Weiterbildung verbundenen Titelschutz. Darüber hinaus nahm die Versammlung den Entwurf der Kommission für Muster-Empfehlungen zu Formaten der Vermittlung von Fachkenntnissen sowie die Supervision und Selbsterfahrung in der Weiterbildung zustimmend zur Kenntnis. Die Delegierten begrüßten insbesondere den Empfehlungscharakter, betonten jedoch auch den hohen Stellenwert einer Evaluation. Nach Verabschiedung durch den BPtK-Vorstand stehe den Landeskammern damit eine weitere Orientierungs- und Arbeitshilfe bei der Umsetzung der Weiterbildung zur Verfügung.
eLogbuch: Projekt erreicht nächste Phase
Das gemeinsame IT-Projekt von BPtK und Landespsychotherapeutenkammern soll die Dokumentation der Weiterbildung künftig bundesweit einheitlich, sicher und praxistauglich digital unterstützen. Wolfgang Schreck, Mitglied des BPtK-Vorstandes, berichtete über den aktuellen Stand.
Nach Abschluss der fachlichen und vertraglichen Vorbereitung sei das Projekt in die Vergabe- und konkrete Umsetzungsplanung eingetreten. Im Jahr 2025 seien die fachlichen Anforderungen, die Leistungsbeschreibung und ein EVB-IT-Vertragsentwurf erarbeitet und mit den Landespsychotherapeutenkammern abgestimmt worden.
Das Vergabeverfahren sei in zwei Stufen erfolgt: Nach Einholung von Teilnahmeanträgen und Erstangeboten sowie anschließenden Bietergesprächen seien drei Unternehmen aufgefordert worden, überarbeitete Zweitangebote einzureichen. Die Zweitangebote seien unter Zuhilfenahme einer Bewertungsmatrix fachlich und wirtschaftlich ausgewertet und die Ergebnisse in den Gremien der BPtK beraten worden.
Ziel sei es, im Sommer 2026 den Vertrag abzuschließen. Der Go-Live des eLogbuchs sei für Mitte 2027 vorgesehen; die Einführung solle schrittweise in den Landespsychotherapeutenkammern erfolgen. Ab Herbst 2026 seien Umsetzungs- und Testphasen, Workshops, Abnahmen und Pilotierungen mit ausgewählten Kammern geplant.
Verschiedenes
Die Tagesordnungspunkte „Bedarfsplanung Kinder und Jugendliche“ sowie „Präventionsstrategie“ wurden aus Zeitgründen vertagt und sollen beim nächsten DPT aufgerufen werden.
Die Versammlungsleiterin bat darum, den von der BPtK erstellten Animationsfilm zur Bedarfsplanung Kinder und Jugendliche am Abschluss des Deutschen Psychotherapeutentages zu zeigen. In der psychotherapeutischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen bestünden seit Jahren strukturelle Defizite, so Vizepräsidentin Metge. Die BPtK hatte den Erklärfilm im Rahmen ihrer Kampagne zur Stärkung der psychischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen entwickelt. Der Film verdeutlicht anschaulich die bestehenden Versorgungsdefizite in der kinder- und jugendlichenpsychotherapeutischen Versorgung und die dringende Notwendigkeit einer eigenständigen Bedarfsplanung für Kinder und Jugendliche.
Vom 48. DPT verabschiedete Resolutionen
Die Delegierten des 48. DPT verabschiedeten einstimmig oder mit großer Mehrheit die folgenden Resolutionen:





























