Psychotherapierichtlinien nicht stimmig

G-BA wissenschaftlich nicht auf der Höhe

affektive Störungen (z. B. Depressionen),

Angst- und Zwangsstörungen und

somatoforme Störungen (Erkrankungen mit körperlichen Symptomen, für die es organisch keine ausreichende Erklärung gibt).

die Schwere einer Erkrankung, insbesondere die Frage, wie stark der Patient durch die Krankheit beeinträchtigt ist,

die gesundheitlichen und sozialen Folgen nicht behandelter Erkrankungen und die daraus resultierenden ökonomischen Konsequenzen,

der tatsächliche Behandlungsbedarf, das heißt die Frage, mit welchen psychischen Störungen Patienten überhaupt zu einem Psychotherapeuten gehen. Grundlage der G-BA-Entscheidung sind allein epidemiologische Daten zur Häufigkeit einer psychischen Störung, nicht aber zum Umfang des tatsächlichen Behandlungsbedarfs.

Veröffentlicht am 21. Juni 2006