Richtlinie zum Qualitätsmanagement in Praxen beschlossen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 18. Oktober die Richtlinie über grundsätzliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM) für Vertragsärzte, Vertragspsychotherapeuten und Medizinische Versorgungszentren (MVZ) beschlossen.

eine Planungsphase von längstens zwei Jahren,

eine Umsetzungsphase von wiederum längstens zwei Jahren, die mit der voll-ständige Einführung eines QM endet,

eine erste Praxisphase von längstens einem Jahr, während der das QM zu überprüfen ist.

Veröffentlicht am 18. Oktober 2005