ADHS nicht mehr im Morbi-RSA berücksichtigt
BPtK fordert Altersjustierung für Kinder und Jugendliche
Im Finanzausgleich zwischen den gesetzlichen Krankenkassen („morbiditätsorientierter Risikostrukturausgleich/Morbi-RSA“) werden im nächsten Jahr nicht mehr die häufigsten psychischen Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen berücksichtigt. Dazu gehören die Diagnosen ADHS, Störungen des Sozialverhaltens sowie die Entwicklungsstörungen. „Damit sind Krankenkassen, die sich für eine gute Versorgung von psychischen Erkrankungen besonders bei Kindern und Jugendlichen einsetzen, benachteiligt“, kritisierte Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK).
Der Grund für diese Entscheidung ist, dass nicht grundsätzlich alle Erkrankungen im Finanzausgleich der gesetzlichen Krankenkassen berücksichtigt werden, sondern nur die 80 häufigsten und kostenintensivsten Erkrankungen. Um im Morbi-RSA berücksichtigt zu werden, müssen zudem die durchschnittlichen Gesamtausgaben eines Versicherten mit einer solchen Diagnose mindestens das 1,5-Fache der durchschnittlichen Ausgaben aller Versicherten unabhängig vom Alter betragen. Dadurch sind Erkrankungen von Kindern und Jugendlichen grundsätzlich benachteiligt. ADHS gehört zwar zu den häufigsten und kostenintensivsten Erkrankungen im deutschen Gesundheitssystem. Da sie aber fast ausschließlich bei Kindern und Jugendlichen diagnostiziert wird, die kaum andere chronische Erkrankungen haben, fällt sie aus dem Morbi-RSA heraus. Die hohe Multimorbidität älterer Versicherter verzerrt die durchschnittlichen Ausgaben aller Versicherten.
Die BPtK hatte in ihrer Stellungnahme an das Bundesversicherungsamt (BVA) bereits kritisiert, dass bei der Krankheitsauswahl im Morbi-RSA weder eine Altersadjustierung noch eine Kontrolle für Komorbiditäten erfolge. Dies könne zum Ausschluss kostenintensiver chronischer Erkrankungen führen, von denen vorwiegend Kinder und Jugendliche betroffen sind. Die BPtK fordert deshalb eine entsprechende Korrektur der Regelungen für die Krankheitsauswahl in der Risikostruktur-Ausgleichsverordnung (RSAV).
Auch der Wissenschaftliche Beirat beim BVA hatte bereits in seinem Gutachten 2007 kritisiert, dass im Morbi-RSA „Krankheiten, die einen Häufigkeitsgipfel in einem nach Alter abgegrenzten Lebensabschnitt aufweisen, beispielsweise im Kindesalter, systematisch unterbewertet“ werden. In den Erläuterungen zu den Festlegungen der Krankheitsauswahl für 2016 stellt der Wissenschaftliche Beirat beim BVA ebenso fest, dass die Kritik der BPtK inhaltlich nachvollzogen werden könne. Allerdings lasse der Wortlaut in § 31 RSAV keine andere Entscheidung zu. Dadurch sei für eine Berücksichtigung von Alter oder Komorbiditäten kein Raum, weder bei der Ermittlung der durchschnittlichen Leistungsausgaben der Versicherten mit einer Krankheit noch der Leistungsausgaben aller Versicherten. Dafür müsse das Bundesministerium für Gesundheit die Verordnung an dieser Stelle ändern.
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Veröffentlicht am 21. April 2015