Anerkennung von psychischen Krankheiten als Berufskrankheiten erleichtern
BPtK begrüßt Initiativen der Bundestagsfraktionen zum Arbeitsschutz
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, dass psychische Krankheiten als Berufskrankheiten anerkannt werden. Psychische Erkrankungen gehen in der Regel auf mehrere Ursachen zurück. Deshalb ist es oftmals schwierig, eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen. Die BPtK fordert daher, psychische Erkrankungen als Berufskrankheit dann anzuerkennen, wenn objektive „Gefährdungsanalysen“ belegen, dass der erkrankte Arbeitnehmer erheblichen psychischen Belastungen am Arbeitsplatz ausgesetzt ist. „Wenn es möglich ist, eine psychische Erkrankung als Berufskrankheit anzuerkennen, besteht für die Unternehmen ein größerer Anreiz, psychischen Belastungen am Arbeitsplatz vorzubeugen“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter anlässlich der heutigen Anhörung im Bundestag fest.
»Die BPtK begrüßt nachdrücklich die Initiativen der Bundestagsfraktionen, psychische Belastungen am Arbeitsplatz zu verringern“, erklärt BPtK-Präsident Richter. Dafür müssten Rechtsgrundlagen für eine bessere Kontrolle und Beratung der Betriebe geschaffen, betriebliche Maßnahmen zur Verringerung psychischer Belastungen im Arbeitsschutz verankert sowie individuelle Kompetenzen zum Umgang mit psychischen Belastungen vermittelt werden. Auch müsse der Diskriminierung psychisch kranker Menschen in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein Riegel vorgeschoben werden. Private Versicherungsunternehmen schränken ihre Angebote nämlich erheblich ein, wenn jemand eine Berufsunfähigkeitsversicherung beantragt, der vorher psychisch krank war oder ist.
Nach Berechnungen der BPtK (2012) gingen im Jahr 2011 circa fünf Prozent aller Krankschreibungen auf psychische Erkrankungen zurück. Aufgrund der überdurchschnittlich langen Erkrankungen hat dies zu einem Anteil von 12,5 Prozent an den betrieblichen Fehltagen geführt. Der Anteil psychischer Erkrankungen bei betrieblichen Fehltagen nimmt seit 1990 kontinuierlich zu. Psychische Erkrankungen führen außerdem immer häufiger zur Erwerbsunfähigkeit: Der Anteil der Renten aufgrund psychischer Erkrankungen hat sich von 15,4 Prozent im Jahr 1993 auf 41 Prozent im Jahr 2011 mehr als verdoppelt. In absoluten Zahlen gab es einen Anstieg von 41.409 Neuberentungen im Jahr 1993 auf 73.273 im Jahr 2011, das entspricht einem Anstieg von mehr als 75 Prozent.
Veröffentlicht am 13. Mai 2013