BPtK-Stellungnahme zum Sachverständigenrat: Gesundheitsberufe
Stellungnahme der BPtK
Die demographische Entwicklung und das sich auch deshalb wandelnde Krankheitspanorama stellen die Gesundheitsberufe zukünftig vor neue Herausforderungen. "Neue Aufgabenverteilung und Kooperationsformen zwischen Gesundheitsberufen" war deshalb das Thema einer Anhörung, die der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen am 24. August in Berlin veranstaltete. Vertreten waren neben den Bundeskammern der Ärzte, Apotheker, Zahnärzte und Psychotherapeuten auch der Deutsche Pflegerat, der Bund Deutscher Hebammen sowie der Deutsche Berufsverband für soziale Arbeit e.V.
Die BPtK betonte in ihrer Stellungnahme, dass psychische Erkrankungen zu den häufigsten Erkrankungen gehören, die die Lebensqualität der Patienten außerdem oft stark einschränken. Spezielle Herausforderungen ergäben sich aus der veränderten Altersstruktur der deutschen Bevölkerung, die bei älteren Menschen nicht nur zu demenziellen, sondern insbesondere auch zu depressiven Erkrankungen führen, die häufig komorbid zu chronischen somatischen Leiden auftreten. Die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in Deutschland weise ebenfalls auf einen hohen und potenziell steigenden Versorgungsbedarf hin. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass circa fünf Prozent der Kinder und Jugendlichen in Deutschland unter einer akut behandlungsbedürftigen psychischen Störung leiden. Davon nehmen circa 80 Prozent einen chronischen Verlauf. Erforderlich sei Ausbau und Vernetzung präventiver Angebote. Eine Weiterentwicklung der Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 und J1 seien dabei ein richtiger Ansatzpunkt. Entscheidend sei die systematische Ergänzung der einzelnen Früherkennungsuntersuchungen um Aspekte der psychischen, kognitiven und sozial-emotionalen Entwicklung.
Um die Unterversorgung psychisch kranker Menschen gerade in ländlichen Regionen zu verbessern, muss die Bedarfsplanungs-Richtlinie Ärzte weiterentwickelt werden, führte die BPtK weiter aus. Da die Psychotherapeuten erst relativ spät zum approbierten Heilberuf wurden, unterschätzten die Bedarfszahlen systematisch die Notwendigkeit psychotherapeutischer Leistungen. Die Ende der neunziger Jahre bestehende Unterversorgung wurden eins zu eins in die Bedarfsplanung übernommen und zementiert. Die spezifische Unterversorgung von Kindern und Jugendlichen ließe sich durch eine 20prozentige Mindestversorgungsquote für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten mindern.
Aufgrund der Chronizität psychischer Erkrankungen und somatischer Komorbiditäten sollten kooperative Versorgungsstrukturen zum Einsatz kommen. Dabei sind folgende Aspekte von besonderer Bedeutung:
Betreuung durch multiprofessionelle Teams, die strukturiert und leitlinienbasiert zusammenarbeiten,
Wahrnehmung der Case-Management-Funktion durch dafür qualifizierte Leistungserbringer,
kostenträgerübergreifende Verantwortung, damit eine abgestimmte, umfassende Versorgung möglich ist.
Im SGB V sollten fördernde Rahmenbedingungen festgehalten werden. Dazu gehören u. a.:
Einweisungsrecht für Psychotherapeuten in stationäre Einrichtungen,
Verordnungsbefugnis für Heilmittel (Ergotherapie und logopädische Behandlung),
Psychotherapeutische Leitung von Medizinischen Versorgungszentren (MVZ),
Vertragspsychotherapeuten als Arbeitgeber für angestellte Ärzte und Psychotherapeuten,
Vereinbarkeit der Niederlassung mit einer Tätigkeit im Krankenhaus, aber vor allem in der Jugendhilfe und im Maßregelvollzug.
Die Anhörung machte deutlich, dass Gesundheitsberufe, wie z. B. die Pflege, auf den Wandel des Krankheitspanoramas mit der Entwicklung neuer und vertiefter Kompetenzen reagieren, die zum Teil eine Akademisierung der Ausbildung erfordern. Ein breiteres und anspruchsvolleres Tätigkeitsspektrum, das im Rahmen einer akademischen Ausbildung vermittelt wird, führt aber vielfach zu einem neuen Selbstverständnis der Profession. Der Anspruch größerer Eigenverantwortung, insbesondere im Bereich Qualitätssicherung und Qualitätsmanagement, ist eine Konsequenz. Eine andere ist ein neuer Zuschnitt ärztlicher Kompetenzen und die Entwicklung neuer Kooperationsstrukturen.
Das Gesundheitssystem steht am Beginn eines langwierigen Anpassungsprozesses. Das Gutachten des Sachverständigenrates wird im Frühjahr 2007 erwartet.
Veröffentlicht am 29. August 2006