Entkriminalisierung von Cannabis
BPtK-Stellungnahme zum Gesetzentwurf von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Diskussion über eine weitere Entkriminalisierung von Cannabis. Der Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädiert für eine staatlich kontrollierte Abgabe an Erwachsene bis zu 30 Gramm über spezielle Verkaufsstellen. Der Verkauf an Minderjährige soll weiter verboten bleiben. Die BPtK fordert, die präventiven Wirkungen dieser Regelungen sowohl für die Bevölkerung insgesamt als auch für die Cannabisnutzer z. B. in Modellregionen zu überprüfen. Auf jeden Fall sollte es bundeseinheitlich geregelt werden, wann es zu einer Strafverfolgung kommt, wenn bei einer Person geringe Cannabismengen für den Eigenkonsum gefunden werden.
Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegte Entwurf für ein Cannabiskontrollgesetz war das zentrale Thema einer Anhörung im Gesundheitsausschuss des Bundestages am 16. März 2016. Mehrere Juristen und Vertreter der Drogenhilfe begrüßten die Gesetzesinitiative und wiesen insbesondere auf die Unverhältnismäßigkeit der Kriminalisierung von Cannabiskonsumenten hin. In einer Resolution an den Deutschen Bundestag hatten sich unlängst 122 Strafrechtsprofessoren für eine entsprechende Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ausgesprochen. Die gegenwärtigen Bestimmungen hätten eine Kriminalisierung von gelegentlichem Cannabiskonsum zur Folge, der sozial verträglich und unauffällig sei. Die Prohibitionspolitik bei Cannabis sei nach ihrer Einschätzung gescheitert und verursache mehr Schaden als dass sie den Cannabiskonsums in der Bevölkerung eindämme.
Einhellige Kritik gab es dabei an der sehr unterschiedlichen Auslegung der Regelungen im Betäubungsmittelgesetz in den Bundesländern, wann die Strafverfolgung bei einer geringen Menge Cannabisbesitz eingestellt wird. Diese Regelungen sollen die Kriminalisierung von Konsumenten vermeiden oder zumindest verringern. Hierbei handelt es jedoch um eine Kann-Bestimmung, die sowohl durch die landesrechtlichen Regelungen hinsichtlich der Menge des straffreien persönlichen Besitzes zum Eigenkonsum als auch durch die Praxis der Strafverfolgung sehr unterschiedlich umgesetzt wird.
In der Anhörung betonten mehrere Sachverständige die gesundheitlichen Risiken des regelmäßigen Cannabiskonsums, insbesondere bei Beginn der Adoleszenz. Hierzu zählten insbesondere eine mögliche Abhängigkeitsentwicklung, die Zunahme komorbider psychischer Störungen und negative Effekte auf die Reifungsprozesse, einschließlich der schulischen und beruflichen Bildung.
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Veröffentlicht am 05. April 2016