Für ein Nationales Aktionsprogramm Psychische Gesundheit
BPtK zum geplanten Präventionsgesetz
Psychische Erkrankungen gehören zu den Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts. Heute gehen circa 13 Prozent aller Krankheitstage in den Betrieben auf psychische Erkrankungen zurück. Psychische Erkrankungen sind seit zehn Jahren der Hauptgrund für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Arbeitsleben. Mehr als jede dritte Frührente ist inzwischen durch dauerhafte psychische Erkrankungen verursacht. „Erfolgreiche Prävention muss diese neue Morbidität berücksichtigen. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) regt daher ein Nationales Aktionsprogramm Psychische Gesundheit an. Das Aktionsprogramm soll wirksame Präventionsansätze ressortübergreifend zusammenführen, weil mit einer abgestimmten Strategie bessere Effekte erzielt werden als mit vielen Einzelmaßnahmen“, erläutert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der BPtK.
„Die Präventionsstrategie der Bundesregierung greift mit ihrer starken Fokussierung auf Ärzte und die Abwälzung sämtlicher Kosten auf die gesetzliche Krankenversicherung zu kurz. Wir unterstützen die Forderung Hamburgs nach gesetzlichen Regelungen für eine Prävention und Gesundheitsförderung, die gesamtgesellschaftlich verantwortet und finanziert wird“, betont BPtK-Präsident Richter anlässlich der am Freitag anstehenden Entschließung im Bundesrat.
Prävention und Gesundheitsförderung werden in einer älter werdenden Gesellschaft mit multimorbiden und chronischen Erkrankungen immer wichtiger, damit Krankheiten erst gar nicht entstehen oder möglichst kurz verlaufen. „Prävention ist insbesondere dann erfolgreich, wenn Menschen in ihren Lebenswelten erreicht werden“, stellt Prof. Richter fest. Entscheidende Faktoren seien partizipative Angebote und ihre zielgruppenspezifische Ausrichtung (z. B. Alter, Geschlecht, ethnische Herkunft, kultureller Hintergrund, sozialer Status, Bildungshintergrund). Dies erfordere die Kooperation der Gesundheitsberufe untereinander und die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen in den jeweiligen Lebenswelten (z. B. Familie, Kindertagesstätte, Schule, Betrieb, Verein, Senioreneinrichtung). Dabei bedeute frühzeitiges Handeln, schon bei Kindern und Jugendlichen initiativ zu werden, um ihnen ein gesundes Aufwachsen zu ermöglichen.
Die BPtK teilt grundsätzlich das primäre Ziel der Präventionsstrategie der Bundesregierung, die gesundheitliche Eigenkompetenz und Eigenverantwortung in allen gesellschaftlichen Gruppen und sozialen Schichten zu aktivieren. Dazu reiche es in der Regel jedoch nicht aus, lediglich über Gesundheitsrisiken und Präventionsmöglichkeiten zu informieren – insbesondere dann nicht, wenn Lebensstile geändert werden sollen, z. B. zur Prävention von Diabetes mellitus Typ 2 bei übergewichtigen Patienten oder zur Vorbeugung depressiver Episoden bei Patienten mit „Burnout“-Symptomen. „Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sind Spezialisten für Verhaltensänderung. Sie können Patienten zur Teilnahme an Präventionsmaßnahmen motivieren oder selbst wirksame Präventionsleistungen anbieten“, so Richter. „Dazu brauchen sie aber einen gesetzlichen Rahmen.“ Neben der Eigenkompetenz müssen im Sinne der Verhältnisprävention die äußeren Lebensbedingungen so gestaltet werden, dass Erkrankungen verhindert und Gesundheit gefördert wird. „Eine Präventionsstrategie muss gesunde Arbeitsbedingungen genauso im Blick haben wie die Eigenverantwortung des einzelnen Beschäftigten“, fordert BPtK-Präsident Richter.
Downloads
- Pressemitteilung der BPtK: Für ein Nationales Aktionsprogramm Psychische Gesundheit - BPtK zum geplanten Präventionsgesetz0
- Stellungnahme der BPtK: Eckpunkte der Bundesregierung für eine Präventionsstrategie
0.5 MB
- Präventionsstrategie
0.1 MB
- Entschließung des Bundesrates - Schaffung eines Bundespräventions- und Gesundheitsförderungsgesetzes
0.1 MB
Veröffentlicht am 17. Januar 2013