G-BA beendet Blockade von 276 Praxissitzen
Reservierte Praxissitze führen nicht mehr zu längeren Wartezeiten
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute die Blockade von 276 Psychotherapeutensitzen beendet. Künftig müssen Praxissitze, die für psychotherapeutisch tätige Ärzte reserviert sind, an Psychotherapeuten vergeben werden, wenn sich kein ärztlicher Bewerber findet. Damit ist es auch nicht mehr möglich, dass nicht besetzte Praxissitze als besetzt gezählt werden.
»Der G-BA hatte Ende 2012 beschlossen, die psychotherapeutische Versorgung wenigstens in ländlichen Regionen zu verbessern. Insgesamt versprachen Krankenkassen und Kassenärztliche Bundesvereinigung 1.300 zusätzliche Praxissitze“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer, fest. „Das Ziel konnte aber bisher nicht erreicht werden, weil auch nicht besetzte Sitze in der Bedarfsplanung als besetzt gezählt und Zulassungen damit verhindert wurden. Nach einer Klarstellung des Gesetzgebers beendet jetzt der G-BA diese administrative Torheit.“
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- Stellungnahme der BPtK: Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Mindestversorgungsanteil in der psychotherapeutischen Versorgung
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- Stellungnahme der BPtK: Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Maßstäbe zur Feststellung von Über- und Unterversorgung0
Veröffentlicht am 19. Dezember 2013