Gemeinsam arbeiten und mehr Behandlungen anbieten
G-BA erleichtert Jobsharing und Anstellung in psychotherapeutischen Praxen
Psychotherapeutische Praxen können künftig ihren Patienten mehr Behandlungen dadurch anbieten, dass sie sich leichter einen Praxissitz teilen (Jobsharing) oder einen Psychotherapeuten anstellen können. Künftig können Psychotherapeuten mit diesen Mitteln die Anzahl ihrer Behandlungsstunden ("Praxisumfang") auf 125 Prozent des Durchschnitts ihrer Berufsgruppe ("Fachgruppendurchschnitt") steigern. Dadurch können zusätzliche Behandlungsplätze in der ambulanten Psychotherapie geschaffen und Wartezeiten verringert werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 16. Juni 2016 die dafür notwendige Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie.
"Dies ist vor allem eine sinnvolle Option für Psychotherapeuten, die ihre Praxen nicht voll auslasten können, aber auch für junge Kollegen, die ambulant tätig werden möchten", erläutert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). "Dadurch entstehen erstmals Beschäftigungsmöglichkeiten, die tatsächlich sowohl für Praxisinhaber als auch die nächste Generation der Psychotherapeuten interessant sind." Bisher war der Praxisumfang bei Jobsharing und Anstellung auf die Anzahl der Behandlungsstunden begrenzt, die eine Praxis in den vergangenen vier Quartalen geleistet hat (plus drei Prozent des Fachgruppendurchschnitts).
Die neue Regelung gilt allerdings nur für Praxen, die bisher unterdurchschnittlich viele Behandlungsstunden angeboten haben. Für Praxen, die über dem Durchschnitt der Berufsgruppe liegen, besteht die bisherige Obergrenze fort. Psychotherapeuten dürfen, wenn sie sich z. B. eine Praxis teilen, nicht mehr Stunden anbieten, als der alleinige Inhaber bislang abgerechnet hat. Der neue Spielraum entsteht also ausschließlich für Praxen mit vergleichsweise wenigen Behandlungen im Vorjahr. Eine Praxis, die beispielsweise im letzten Jahr 20 Behandlungsstunden pro Woche geleistet hat, kann künftig durch Jobsharing oder Anstellung eines Psychotherapeuten ihr Angebot auf rund 30 Therapiestunden ausweiten (bei einem Durchschnitt der Berufsgruppe von circa 24 Stunden pro Woche).
"Psychotherapeuten können dadurch auch die gestiegenen Anforderungen an die psychotherapeutische Versorgung mit dem Angebot von Sprechstunden, Akutbehandlung, mehr Gruppenpsychotherapie, einem differenzierteren psychotherapeutischen Leistungsangebot und stärkere Vernetzung der psychotherapeutischen Praxis besser erfüllen", erklärt BPtK-Präsident Munz.
Der G-BA hat damit den Auftrag des Versorgungsstärkungsgesetzes umgesetzt, den Psychotherapeuten zu ermöglichen, über Jobsharing und Anstellung mehr Behandlungsplätze anzubieten, um so die psychotherapeutische Versorgung zu verbessern.
Downloads
- Pressemitteilung der BPtK: Gemeinsam arbeiten und mehr Behandlungen anbieten - G-BA erleichtert Jobsharing und Anstellung in psychotherapeutischen Praxen
0.1 MB
- Stellungnahme der BPtK zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Bedarfsplanungs-Richtlinie: Änderung im 9. Abschnitt Zulassung zur gemeinsamen Berufsausübung bei Zulassungsbeschränkungen
0.2 MB
Veröffentlicht am 21. Juni 2016