Homosexualität und Transgeschlechtlichkeit sind keine Krankheiten
BPtK: Anhörung zum Verbot von Konversionsmaßnahmen
Homo- und Transgeschlechtlichkeit sind weder pathologische Fehlentwicklungen noch psychische Erkrankungen. Die Veränderung homosexueller in heterosexuelle Orientierung ist kein Therapieziel in einer psychotherapeutischen Behandlung. Dies gilt auch genauso für Versuche, die selbst empfundene Geschlechtsidentität zu unterdrücken. Beides verstößt gegen allgemein anerkannte medizinische und psychotherapeutische Standards und ist berufsrechtlich bereits verboten. Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt daher das geplante Verbot von Maßnahmen, die auf die Veränderung oder Unterdrückung der sexuellen Orientierung oder der selbst empfundenen geschlechtlichen Identität gerichtet sind.
Die Begriffe der Behandlung oder Therapie unterstellen jedoch weiterhin, dass es dabei um die Heilung von Krankheiten geht. Die BPtK spricht sich daher dafür aus, im Gesetz auf die Begriffe „Behandlung“ oder „Konversionsbehandlung“ zu verzichten und diese durch „Maßnahmen“ oder „Konversionsmaßnahmen“ zu ersetzen.
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Veröffentlicht am 11. März 2020