Kompetente Ersteinschätzung bei psychischen Notfällen sicherstellen
BPtK zur Reform der Notfallversorgung
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Schaffung neuer Integrierter Notfallzentren an Krankenhäusern, die gemeinsam von Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenhäusern getragen werden. „In psychischen Krisen oder Notfällen bleibt vielen Patient*innen bisher nur der Weg zum psychiatrischen Krankenhaus“, erläutert BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz. „Einheitliche und flächendeckende Anlaufstellen für Menschen mit ‘psychischen‘ Notfällen fehlen.“
»Bisher gibt es nur die Rufnummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes (116 117). Eine standardisierte telefonische Einschätzung des akuten Behandlungsbedarfs ist bei psychischen Erkrankungen und Krisen nicht möglich“, erklärt der BPtK-Präsident. „Es ist deshalb wichtig, dass in den künftigen Notfallzentren Psychotherapeut*innen oder Fachärzt*innen die Beschwerden von Menschen mit psychischen Erkrankungen einschätzen.“ Wie die Notfallzentren ausgestattet sein werden, wird allerdings erst der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie regeln.
Das Bundesgesundheitsministerium plant eine Reform der Notfallversorgung. Die neuen ambulanten Notfallzentren sollen jederzeit erreichbar sein und eine qualifizierte und standardisierte Ersteinschätzung von Patientenbeschwerden vornehmen. Ist eine Behandlung notwendig, sollen sie eine unmittelbar erforderliche ambulante Versorgung selbst erbringen, eine stationäre Versorgung veranlassen oder an andere Einrichtungen vermitteln. Damit ergänzen sie die eingeführte Rufnummer 116 117, bei der Patient*innen rund um die Uhr eine telefonische Einschätzung ihrer Gesundheitsbeschwerden erhalten und weiterverwiesen werden.
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Veröffentlicht am 07. Februar 2020