Krankenkassen zu einem Service-Ranking verpflichten
BPtK zum Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz
Die Möglichkeiten der Krankenkassen, die Versorgung ihrer Versicherten aktiv zu gestalten, sollen weiter ausgebaut werden. Das sieht der Entwurf für ein Versorgungsverbesserungsgesetz (Gesetz zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege – GPVG; BT-Drs. 19/23483) vor, zu dem heute im Gesundheitsausschuss des Bundestages eine Anhörung stattfindet. „Dass Krankenkassen sich zunehmend in die Versorgung einmischen, ist für viele Patient*innen keine gute Nachricht“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Krankenkassen stehen im Wettbewerb. Das zwingt sie zu sparen. Dies darf jedoch nicht die Versorgung der Versicherten gefährden, die hohe Ausgaben verursachen.“ Die BPtK fordert deshalb, das Vertrags- und Bewilligungsverhalten der Kassen regelmäßig durch unabhängige Versichertenbefragungen zu überprüfen. Die Erfahrungen der Versicherten sollen gebündelt und allgemeinverständlich allen Versicherten zur Verfügung gestellt werden. Ein solches Service-Ranking würde den Versicherten helfen, die für sie richtige Krankenkasse zu finden.
Die Unabhängige Patientenberatung berichtet Jahr für Jahr über schlechte Erfahrungen von Versicherten mit dem sogenannten Krankengeldmanagement der Krankenkassen, wenn sie lange arbeitsunfähig sind. Für die Versicherten ist aber nicht erkennbar, welche Krankenkasse sich wie verhält. „Das muss sich ändern“, fordert BPtK-Präsident Munz. „Gute Versorgung und Beratung werden erst ein Wettbewerbsparameter, wenn die Krankenkassen sich mit ihrem Service und ihren Selektivverträgen einem Vergleich stellen müssen.“
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Veröffentlicht am 16. November 2020