Mehr Unabhängigkeit und Fachverstand für den Medizinischen Dienst
BPtK begrüßt MDK-Reformgesetz des Bundesgesundheitsministeriums
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt eine größere Unabhängigkeit der Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK), wie sie das Bundesgesundheitsministerium plant. „Die Prüfungen des Medizinischen Dienstes müssen sich an der Versorgung kranker Menschen ausrichten“, stellt Dr. Dietrich Munz, Präsident der BPtK, fest. „Daher ist es richtig, den Verwaltungsrat des MDK neu aufzustellen.“
Nach dem Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums soll z. B. die Besetzung des Verwaltungsrates des MDK verändert werden. Dadurch sollen sowohl Patientenvertreter aufgenommen als auch eine hälftige Vertretung durch Frauen erreicht werden. „Beide Reformpunkte sind überfällig“, erklärt BPtK-Präsident Munz. „Im Verwaltungsrat sollten jedoch auch Psychotherapeuten berücksichtigt werden.“ Psychotherapeuten spielen eine wichtige Rolle in der Versorgung psychisch kranker Menschen, aber auch bei der Behandlung von somatischen Erkrankungen, wie z. B. bei Krebs- und Diabeteserkrankungen, bei deren Behandlung auch psychische Begleiterkrankungen berücksichtigt werden müssen. „Psychotherapeuten sollten deshalb genauso im Verwaltungsrat des Medizinischen Dienstes vertreten sein wie ihre ärztlichen Kollegen“, so Munz.
Außerdem sollte bei der Erstellung von Richtlinien durch den Medizinischen Dienst Bund auch die BPtK beteiligt werden, um zu fachgerechten Regelungen für die Praxis zu kommen. Psychotherapeutischer Sachverstand hätte zum Beispiel vermeiden können, dass in der Begutachtungsrichtlinie „Soziotherapie“ mehrfach missverständliche Regelungen geschaffen wurden. Diese können dazu führen, dass Patienten nicht gleichzeitig Psychotherapie und Soziotherapie erhalten, obwohl Patienten soziotherapeutische Begleitung benötigen würden, um Psychotherapie überhaupt wahrnehmen zu können.
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Veröffentlicht am 04. Juni 2019