Neue Finanzierung von Psychiatrie und Psychosomatik
Bundesrat verabschiedet Psych-Entgeltgesetz
Am 6. Juli 2012 hat, nach dem Votum des Bundestags am 14. Juni 2012, auch der Bundesrat endgültig das Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz) verabschiedet. Es tritt damit am 1. August 2012 in Kraft. Ab 1. Januar 2013 wird das neue Entgeltsystem mit einer vierjährigen budgetneutralen Einführungsphase und einer fünfjährigen Konvergenzphase bis zum Jahr 2022 schrittweise eingeführt.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) ist mit den Inhalten des Gesetzes in weiten Teilen einverstanden. Wichtige Änderungsvorschläge der BPtK finden sich im Gesetz wieder. Der Gesetzgeber hat in § 137 SGB V nun klargestellt, dass die zu entwickelnden Empfehlungen zur Strukturqualität durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) das gesamte Fachpersonal umfassen sollen, das an der Behandlung beteiligt ist. Dies betrifft nicht nur den Personalbedarf für Ärzte und Pflegepersonal, sondern insbesondere auch für Psychotherapeuten. Die Berufsgruppe der Psychotherapeuten ist in der Psych-PV bisher nicht berücksichtigt gewesen.
Die neuen Versorgungsformen nach § 64b SGB V wurden in Modellvorhaben zur Versorgung psychisch kranker Menschen umbenannt. Hierdurch wird deutlich gemacht, dass neben den Fachrichtungen Psychiatrie und Psychosomatik auch andere Fachdisziplinen an der Versorgung beteiligt und in die Modellvorhaben einzubeziehen sind. Zudem wird den Selbstverwaltungspartnern eine Frist bis zum 31. Dezember 2012 gesetzt, bis zu der sie eine Vereinbarung über Art und Umfang der Daten aus den Modellvorhaben zu melden haben.
Grundsätzlich enthält das Gesetz die Möglichkeit, die Versorgung stärker sektorenübergreifend und an Behandlungsleitlinien orientiert weiterzuentwickeln. Insbesondere durch die einzuführenden Qualitätssicherungsmaßnahmen wird es auch zu mehr Transparenz kommen, wie in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern therapiert wird – eine Forderung, die die BPtK schon lange gestellt hat.
Downloads
- Stellungnahme der BPtK: Entwurf für ein Gesetz zur Einführung eines pauschalierenden Entgeltsystems für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (Psych-Entgeltgesetz – PsychEntgG) BT-Drs. 17/8986
0.2 MB
- Stellungnahme der BPtK zu den Änderungsanträgen (Ausschussdrucksache 17(14)0280 vom 06.06.2012)0
Veröffentlicht am 06. Juli 2012