Psychisch kranke Menschen müssen weiter auf Behandlung warten
Bundesregierung belässt es bei psychotherapeutischer Unterversorgung
Psychisch kranke Menschen finden in Deutschland kurzfristig keinen niedergelassenen Psychotherapeuten. Die Bundesländer haben in ihrer Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz einen Lösungsvorschlag für dieses Problem unterbreitet (BR-Drs. 456/11). Leider greift die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zur Stellungnahme des Bundesrates diese Anregung nicht auf. „Das ist verwunderlich“, kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). Erklärtes Ziel des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes sei es doch, die Situation für Patienten spürbar zu verbessern. „Dieses Ziel verfehlt die Bundesregierung bei psychisch kranken Menschen deutlich. Sie verschließt die Augen vor langen Wartelisten und Patienten, die nicht behandelt werden, obwohl sie professionelle Hilfe benötigen.“
Psychisch kranke Menschen warten in Deutschland im Durchschnitt drei Monate auf ein psychotherapeutisches Erstgespräch. In ländlichen Räumen und im Ruhrgebiet sind die Wartezeiten noch einmal deutlich länger. Deshalb brauchen wir deutlich mehr Psychotherapeuten in Deutschland. Der Bundesrat fordert die Neuberechnung der Höchstgrenzen, bis zu denen sich Psychotherapeuten in einer Region niederlassen dürfen (BR-Drs. 456/11). Die Bundesregierung hat heute in ihrer Gegenäußerung deutlich gemacht, dass sie dieser Empfehlung nicht folgen wird.
Die Annahmen, aufgrund derer die Zahl von Psychotherapeuten berechnet wird, die sich in einem städtischen oder ländlichen Bezirk niederlassen dürfen, sind grob falsch. Der Bundesgesundheitssurvey belegt, dass Menschen auf dem Land nur unerheblich seltener psychisch krank sind als in Ballungsgebieten bzw. Großstädten. Das Versorgungsangebot der Psychotherapeuten ist aufgrund der Vorgaben der Bedarfsplanung auf dem Land aber neunmal niedriger als in der Stadt. Diese erheblich schlechtere Versorgung von psychisch kranken Menschen in Kreisstädten und auf dem Land beruht auf einer willkürlichen Festlegung im Jahre 1999. „Bis heute führen die falschen Vorgaben zu unzumutbaren Wartezeiten für psychisch kranke Menschen“, stellt BPtK-Präsident Richter fest. „Das GKV-Versorgungsstrukturgesetz bietet die Chance, diese alten Fehler zu korrigieren. Die Bundesregierung sollte diese Chance ergreifen, um die schlechte Versorgung von psychisch kranken Menschen endlich zu verbessern.“
Die BPtK schließt sich in ihrer Stellungnahme zum GKV-Versorgungsstrukturgesetz den Änderungsvorschlägen des Bundesrates an.
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Veröffentlicht am 28. September 2011