Psychische Belastungen am Arbeitsplatz gefährden Gesundheit
BPtK fordert Anerkennung als Berufskrankheit
Psychische Erkrankungen verursachen rund 40 Prozent der Frührenten aufgrund von langfristiger Arbeitsunfähigkeit. Sie sind damit die häufigste Ursache für Renten wegen Erwerbsminderung. „Obwohl psychische Belastungen am Arbeitsplatz erheblich die Gesundheit gefährden, ist bisher noch keine einzige psychische Erkrankung als Berufskrankheit anerkannt“, kritisiert Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), anlässlich der heutigen Anhörung zur Reform des Unfallversicherungsrechts (7. SGB IV-Änderungsgesetz). „Psychische Erkrankungen gehören längst in die Liste der Berufskrankheiten.“
Die BPtK fordert deshalb, dass psychische Erkrankungen künftig ausdrücklich zum Beratungsauftrag des Sachverständigenrats „Berufskrankheiten“, der das Bundesarbeitsministerium berät, gehören. Außerdem sollten auch Psychotherapeut*innen in den Sachverständigenrat berufen werden, um dessen einseitige Ausrichtung auf körperliche Erkrankungen zu ergänzen.
Einmalige extreme Angst- und Schockzustände können schwere psychische Erkrankungen auslösen. Soldat*innen, die bei ihren kriegerischen Einsätzen in Lebensgefahr geraten, erleiden häufig posttraumatische Belastungsstörungen. Bus- und Bahnfahrer*innen erleben ebenfalls gravierende psychische Erschütterungen, wenn sie in einen tödlichen Unfall verwickelt werden. Aber auch chronische Belastungen wie Schichtdienst und dauerhafte psychosoziale Belastungen, denen Lehrer*innen, Erzieher*innen und Pflegekräfte ausgesetzt sind, können die seelische Gesundheit erheblich beeinträchtigen.
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- Pressemitteilung der BPtK: Psychische Belastungen am Arbeitsplatz gefährden Gesundheit - BPtK fordert Anerkennung als Berufskrankheit
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- Stellungnahme der BPtK zum Entwurf eines Siebten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - 7. SGB IV-Änderungsgesetz - BT-Drucksache 19/17587
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Veröffentlicht am 20. April 2020