Psychische Erkrankungen auch am Lebensende behandeln
BPtK fordert bessere psychotherapeutische Versorgung in Hospizen und Pflegeheimen
»Auch am Lebensende haben schwer erkrankte Patienten mit komorbiden psychischen Erkrankungen Anspruch auf eine psychotherapeutische Versorgung“, mahnt Dr. Dietrich Munz, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) anlässlich der heutigen Anhörung zum Hospiz- und Palliativgesetz (HPG). „Die psychotherapeutische Versorgung in der Hospiz- und Palliativversorgung muss dringend verbessert werden. Dies gilt auch für Pflegeheime, in denen viele Menschen ihre letzte Lebenszeit verbringen.“
Tödlich verlaufende körperliche Erkrankungen gehen häufig mit psychischen Erkrankungen einher. Studien zufolge leidet ungefähr ein Drittel der Patienten in Palliativeinrichtungen an einer affektiven Störung. Am häufigsten sind schwere (14 Prozent) oder weniger schwere depressive Erkrankungen (zehn Prozent). 15 Prozent der Patienten entwickeln eine Anpassungsstörung oder eine Angststörung (zehn Prozent). Weiterhin treten bei schwer und tödlich kranken Patienten kognitive Störungen auf, z. B. Einschränkungen des Bewusstseins und der Aufmerksamkeit. Die Prävalenzraten hierfür liegen zwischen 25 und 85 Prozent.
Psychische Erkrankungen werden aber in der letzten Lebensphase viel zu selten erkannt und behandelt. Bis zu 50 Prozent der psychischen Erkrankungen werden in Palliativeinrichtungen nicht diagnostiziert oder nicht ausreichend bzw. inadäquat (35 Prozent) behandelt. Viele Patienten scheuen sich, ihre emotionale und psychische Belastung anzusprechen. Ähnlich ist die Situation in Pflegeheimen. 50 bis 90 Prozent der Pflegeheimbewohner leiden unter einer seelischen Erkrankung, nur fünf bis 19 Prozent werden psychotherapeutisch behandelt. Aber auch bei älteren Menschen ist nach evidenzbasierten Leitlinien Psychotherapie allein oder in Kombination mit einer Pharmakotherapie das Mittel der Wahl.
»Die hohen Prävalenzraten psychischer Erkrankungen in Hospiz- und Palliativeinrichtungen, aber auch in Pflegeheimen, erfordern die regelhafte Einbindung von Psychotherapeuten und Fachärzten für Psychiatrie bzw. Psychosomatik in Palliativteams. Ferner ist eine bessere Kooperation von Pflegeinrichtungen mit den niedergelassenen Fachärzten und Psychotherapeuten erforderlich“, stellt BPtK-Präsident Munz fest. „Im HPG müssen die richtigen Weichen gestellt werden, damit dies zukünftig auch umgesetzt wird.“
Downloads
- Pressemitteilung der BPtK: Psychische Erkrankungen auch am Lebensende behandeln - BPtK fordert bessere psychotherapeutische Versorgung in Hospizen und Pflegeheimen
0.1 MB
- Stellungnahme der BPtK zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Hospiz- und Palliativversorgung in Deutschland (Hospiz- und Palliativgesetz – HPG), Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drucksache 18/5170)
0.5 MB
Veröffentlicht am 21. September 2015