Psychische Erkrankungen auch in der letzten Lebensphase versorgen
BPtK zum Referentenentwurf für ein Hospiz- und Palliativgesetz
Schwerkranke und sterbende Menschen müssen nach den Zielen der Bundesregierung „die bestmögliche menschliche Zuwendung, Versorgung, Pflege und Betreuung erhalten“. Bis zu 50 Prozent der psychischen Erkrankungen in Palliativ- oder Hospizeinrichtungen werden jedoch nicht erkannt bzw. nicht ausreichend oder angemessen (35 Prozent) behandelt, auch weil die Patienten es häufig scheuen, ihre emotionale und psychische Belastung von sich aus anzusprechen. „In der letzten Lebensphase werden psychische Erkrankungen häufig vernachlässigt“, kritisiert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Bei dem flächendeckenden Auf- und Ausbau der Hospiz- und Palliativversorgung muss deshalb auch die unzureichende psychotherapeutische Versorgung dringend verbessert werden.“
Bis zu einem Drittel der Patienten in Palliativ- und Hospizeinrichtungen leidet unter einer behandlungsbedürftigen affektiven Störung. Zudem treten bei schwerkranken und sterbenden Patienten häufig kognitive Störungen auf. Die Schätzungen hierfür liegen zwischen 25 und 85 Prozent. Die Überlappung von körperlichen und psychischen Symptomen bei sterbenden Patienten erschweren die Differenzialdiagnostik und Erfassung des psychologischen Unterstützungsbedarfs dieser Patienten. Psychotherapeutischer oder fachärztlicher Sachverstand sollte deshalb regelhaft in der Palliativversorgung aber auch in Pflegeinrichtungen, in denen viele Menschen die letzte Lebensphase verbringen, verfügbar sein, um eine bedarfsgerechte Versorgung der Patienten zu gewährleisten.
Am 13. April 2015 fand im Bundesministerium für Gesundheit die Anhörung zum Referentenentwurf statt. Der Beginn der parlamentarischen Beratungen ist für Ende April 2015 geplant.
Veröffentlicht am 22. April 2015