Psychische Erkrankungen bei Behinderten selten erkannt und behandelt
BPtK unterstützt Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Bundespsychotherapeutenkammer fordert eine bessere Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen. Psychische Erkrankungen werden bei Menschen mit Behinderungen zu selten erkannt und angemessen behandelt. Sie erhalten häufig keine Psychotherapie, obwohl diese eine leitliniengerechte Behandlung wäre.
Grund hierfür ist, dass die Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen wegen der sozialen, kommunikativen oder kognitiven Einschränkungen von Menschen mit Behinderungen oftmals erschwert ist. Dies trifft in besonderer Weise auf Menschen mit geistiger Behinderung zu. Studien zeigen, dass Psychotherapie mit behinderten Menschen dennoch möglich und erfolgreich ist. In der Realität werden psychische Erkrankungen bei Menschen mit Behinderungen aber häufig nicht oder einseitig pharmakologisch behandelt. Dies widerspricht der UN-Behindertenrechtskonvention, die für Menschen mit Behinderung dieselbe Bandbreite und Qualität der Gesundheitsversorgung fordert wie für Menschen ohne Behinderung.
Die BPtK begrüßt daher den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Gesundheitsversorgung von Menschen mit Behinderungen im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention diskriminierungsfrei zu gestalten. Die BPtK hat in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag der Grünen und in der Anhörung am 6. Mai 2015 darauf hingewiesen, dass für behinderte Menschen mit psychischen Erkrankungen spezialisierte medizinische Behandlungszentren notwendig sind, dass nach einer stationären Behandlung eine ambulante Anschlussbehandlung oder Nachsorge sichergestellt werden muss und dass die ambulante Versorgung barrierefrei gestaltet werden sollte.
Veröffentlicht am 07. Mai 2015