Psychische Erkrankungen sind Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts
BPtK: Präventionsgesetz ignoriert psychotherapeutischen Sachverstand
Psychische Erkrankungen gehören zu den Volkskrankheiten des 21. Jahrhunderts. Sie verursachen großes persönliches Leid sowie hohe Kosten für Wirtschaft und Sozialversicherung. „Ein Präventionsgesetz muss psychische Erkrankungen zu einem wesentlichen gesundheitspolitischen Thema machen“, fordert Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK). „Vollkommen unverständlich ist, dass das Präventionsgesetz psychotherapeutischen Sachverstand nicht nutzt und die Expertise eines ganzen Berufsstands ignoriert.“ In Deutschland arbeiten rund 40.000 Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und -psychotherapeuten, die auf das Erkennen und Behandeln von psychischen Erkrankungen spezialisiert sind.
Das Präventionsgesetz schließt Psychotherapeuten von Gesundheitsuntersuchungen und präventiven Empfehlungen aus. Dabei sollte Prävention zu den essenziellen Leistungen einer psychotherapeutischen Sprechstunde gehören, wie sie die Bundesregierung im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz plant. „Psychische Beschwerden sind nicht immer behandlungsbedürftig“, erläutert BPtK-Präsident Richter. „Stellt ein Psychotherapeut jedoch Symptome einer psychischen Überforderung fest, die zu einer psychischen Erkrankung führen kann, sollte er präventive Maßnahmen empfehlen können.“ Dies gilt auch für Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen. Zeigen Kinder und Jugendliche Auffälligkeiten, sollten diese in der Sprechstunde von Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten abgeklärt werden. Bei Risiken für die psychische Gesundheit, die sich noch nicht zu behandlungsbedürftigen Erkrankung entwickelt haben, sollte der Psychotherapeut unmittelbar eine Präventionsempfehlung geben können.
»Psychotherapeuten dürfen auch bei der Festlegung von Handlungsfeldern der Prävention und Gesundheitsförderung nicht außen vor bleiben“, kritisiert BPtK-Präsident Richter weiter. Die Veränderung gesundheitsschädigenden Verhaltens und die Realisierung einer gesundheitsförderlichen Lebensweise (z. B. zur Prävention von Diabetes mellitus Typ 2 oder Adipositas bei Kindern und Jugendlichen) sind von einer Reihe emotionaler, motivationaler und sozialer Faktoren abhängig. Hier verfügen Psychotherapeuten über die fundierteste Expertise. „Bei der Festlegung von Handlungsfeldern und Kriterien für Leistungen, die gesundheitsbezogenes Verhalten ändern wollen, und bei der Förderung der psychischen Gesundheit verfügen Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten über Kompetenzen, auf die ein modernes Präventionsgesetz nicht verzichten sollte.“
Veröffentlicht am 22. April 2015