Psychotherapie bei Schizophrenie uneingeschränkt indiziert
G-BA passt Psychotherapie-Richtlinie dem aktuellen Forschungsstand an
Psychotherapie ist zukünftig bei einer Schizophrenie, schizotypen oder wahnhaften Störungen sowie bei einer bipolaren affektiven Störung uneingeschränkt indiziert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passte dazu heute die Psychotherapie-Richtlinie dem aktuellen Forschungsstand an. Damit können psychotische Störungen von jetzt an ambulant und in allen Phasen der Erkrankung psychotherapeutisch behandelt werden. Da es sich bei psychotischen Erkrankungen meist um besonders schwere Störungen handelt, die mit erheblichen psychosozialen Beeinträchtigungen verbunden sind, ist eine Verbesserung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung dringend geboten, zumal auch im stationären Bereich die psychotherapeutische Versorgung oft unzureichend ist.
Psychotherapie ist ein unerlässlicher Bestandteil der evidenzbasierten Versorgung einer Schizophrenie. Internationale und deutsche Leitlinien empfehlen uneingeschränkt, dass diesen Patienten in allen Phasen der Erkrankung, auch in der akuten Phase, Psychotherapie angeboten werden soll. Zahlreiche klinische Studien konnten die Wirksamkeit der Psychotherapie auch in der akuten Phase der Erkrankung und bei andauernden („persistierenden“) psychotischen Symptomen belegen.
Bislang sah die Psychotherapie-Richtlinie vor, dass Psychotherapie nur sehr eingeschränkt bei psychischer Begleit-, Folge- oder Residualsymptomatik psychotischer Erkrankungen angewendet werden darf. Diese begrenzte Indikationsbeschreibung in § 22 Absatz 2 der Psychotherapie-Richtlinie hatte wesentlich dazu beigetragen, dass Patienten mit Schizophrenie ambulant kaum psychotherapeutisch behandelt wurden. Gegenwärtig machen diese Patienten nur etwa ein Prozent aller ambulanten Psychotherapiepatienten aus.
Die Änderung der Psychotherapie-Richtlinie geht auf eine gemeinsame Initiative der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und des Dachverbandes Deutschsprachiger PsychosenPsychotherapie (DDPP) zurück. BPtK und DDPP hatten sich im Mai 2012 in einem Schreiben an den G-BA gewandt und auf die Notwendigkeit einer evidenzbasierten Weiterentwicklung der Indikationsbeschreibung in der Psychotherapie-Richtlinie hingewiesen.
Downloads
- Schreiben der BPtK an Herrn Dr. Hess (G-BA)
2.6 MB
- Stellungnahme der BPtK zur Indikation Schizophrenie in der Psychotherapie-Richtlinie - Fragen des Unterausschusses Psychotherapie zu berufsrechtlichen Regelungen vom 17. April 2013
0.4 MB
- Stellungnahme der BPtK zum Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Psychotherapie-Richtlinie: § 22 Absatz 2 Nr. 4
0.5 MB
Veröffentlicht am 16. Oktober 2014