Qualität der Psychotherapeutenausbildung: Zugang nur mit Master
Bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift als erster Schritt einer Reform
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert, durch eine bundeseinheitliche Verwaltungsvorschrift den Master als Zugangsvoraussetzung für eine Psychotherapeutenausbildung sicherzustellen. Jeder, der mit einer Psychotherapeutenausbildung beginnt, muss über das wissenschaftliche Niveau verfügen, das für die Versorgung von Patienten durch einen eigenverantwortlichen akademischen Heilberuf notwendig ist. Bund und Länder sollen dies als ersten Schritt der im Koalitionsvertrag vereinbarten umfassenden Reform des Psychotherapeutengesetzes sicherstellen. Seit der Einführung der Bachelor/Master-Systematik lassen bereits viele Bundesländer nicht mehr nur Diplom- und Magisterabsolventen, sondern auch Bachelorabsolventen zur Ausbildung zum Kind- und Jugendlichenpsychotherapeuten zu.
„Gesetzliche Vorgaben dürfen durch die Verwaltungspraxis nicht so gedehnt werden, dass die Grundlagen eines Heilberufs gefährdet werden“, stellt BPtK-Präsident Prof. Dr. Rainer Richter fest. „Es ist weder fachlich noch rechtlich zu begründen, warum das Niveau der Psychotherapeutenausbildung ohne den Gesetzgeber eigenmächtig abgesenkt werden kann. Bis eine Reform umgesetzt wird, müssen auch in der Zwischenzeit alle über das Masterniveau verfügen.“ Die BPtK hat diesen Standpunkt in einer Stellungnahme gegenüber den Verantwortlichen klargemacht.
Der 25. Deutsche Psychotherapeutentag am 14./15. November 2014 hatte sich für eine umfassende Reform der Psychotherapeutenausbildung ausgesprochen und dabei unter anderem gefordert:
„Bis zu einer umfassenden Novellierung des Psychotherapeutengesetzes wird als erster Schritt mit einer Sofortlösung geregelt, dass Studiengänge den Zugang zu den postgradualen Psychotherapeutenausbildungen nur dann ermöglichen, wenn sie mit einem Diplom oder auf Masterniveau abgeschlossen wurden.“
Veröffentlicht am 10. Dezember 2014