Schweigepflicht gefährdet
BPtK kritisiert EU-Entwurf zur E-Evidenz-Verordnung
Die Europäische Kommission plant, die grenzüberschreitende Beweiserhebung in strafrechtlichen Verfahren zu ändern. Sie will Telekommunikations- und Internetanbietern in anderen EU-Staaten verpflichten, ihre Daten an Staatsanwaltschaft, Polizei, Zoll und Steuerfahndung herauszugeben. Damit könnten auch sensible Daten zu körperlichen und psychischen Erkrankungen, zum Beispiel aus der elektronischen Patientenakte, als Beweismittel sichergestellt werden.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) kritisiert, dass damit die Schweigepflicht von Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen gefährdet ist. „Psychotherapeut*innen können so unfreiwillig und unwissentlich Helfer*innen der Justiz- und Strafverfolgungsbehörden werden“, kritisiert BPtK-Präsident Munz. „Die geplante E-Evidenz-Verordnung untergräbt die Vertraulichkeit der Gespräche zwischen Patient*in und Psychotherapeut*in und verletzt damit die gesetzliche und berufsrechtliche Verschwiegenheitspflicht der Heilberufe. Berufe mit Schweigepflicht müssen von den Regelungen der E-Evidenz-Verordnung ausgenommen werden.“
Veröffentlicht am 09. November 2021