Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche intensiv versorgen
BPtK: Ambulante Komplexbehandlung im GVWG ermöglichen
Psychisch schwer erkrankte Kinder und Jugendliche in Deutschland brauchen eine intensivere ambulante Versorgung als bislang möglich. Mindestens 100.000 Kinder und Jugendliche brauchen nicht nur eine psychotherapeutische und pharmakologische Behandlung, sondern auch speziellere Hilfen und Unterstützung im Alltag. Auch für ihre Eltern sind Beratung in Krisen und Unterstützung bei der Kooperation mit Behörden und Schulen sowie psychoedukative Trainings notwendig.
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) fordert deshalb, im Gesundheitsversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz (GVWG), zu dem heute im Bundesgesundheitsministerium eine Anhörung stattfindet, klarzustellen, dass der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine spezielle Komplexversorgung für psychisch kranke Kinder regeln muss. „Kinder benötigen spezifische Hilfen und Leistungen, die sich von denen für Erwachsene unterscheiden. Ohne spezielle altersgerechte Hilfen und Leistungen werden aus psychisch kranken Kindern häufig psychisch kranke Erwachsene, die ihr Leben lang beeinträchtigt sind“, erklärt BPtK-Präsident Dr. Dietrich Munz.
Der Gesetzgeber hat 2019 beschlossen, ein intensiv-ambulantes, multiprofessionelles Versorgungsangebot zu schaffen, auch um Krankenhausaufenthalte zu vermeiden und zu verkürzen. Der G-BA arbeitet deshalb aktuell an einer entsprechenden Richtlinie, bisher allerdings nur für Erwachsene. „Eine ambulante Komplexversorgung ist auch für Kinder und Jugendliche dringend erforderlich“, stellt Munz fest. Dazu muss gesetzlich verankert werden, dass diese Kinder und Jugendlicheneben der psychotherapeutischen oder psychiatrischen Behandlung zum Beispiel auch heilpädagogische und sozialarbeiterische Leistungen bekommen können.
Rund 100.000 psychisch kranke Kinder und Jugendlichen werden pro Jahr stationär oder teilstationär behandelt. Bei ihnen ist eine Komplexbehandlung erforderlich, um Klinikaufenthalte zu vermeiden oder zu verkürzen und eine intensive ambulante Weiterbehandlung zu ermöglichen. Zählt man die Kinder und Jugendliche hinzu, die aktuell in psychiatrischen Institutsambulanzen behandelt werden, ist die Zahl der Kinder und Jugendlichen, die auf solche Hilfen und Leistungen angewiesen sind, möglicherweise sogar doppelt so hoch.
Downloads
- Pressemitteilung der BPtK: Schwer psychisch kranke Kinder und Jugendliche intensiv versorgen - BPtK: Ambulante Komplexbehandlung im GVWG ermöglichen
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- Grafik Fallbeispiel Intensiv-ambulante Komplexbehandlung für Kinder und Jugendliche (ambulante Komplexversorgung nach § 92 Absatz 6b SGB V)
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- Stellungnahme der BPtK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung - Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG)
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Veröffentlicht am 19. November 2020