Soldaten mit psychischen Schäden nicht ausreichend abgesichert
BPtK fordert transparenteres Entschädigungsverfahren beim Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz (BT-Drs. 17/7143)
Soldaten mit psychischen Schäden sind nach Auslandseinsätzen nicht ausreichend abgesichert. „Traumatische Kriegserlebnisse können zu langfristigen, schwerwiegenden psychischen Erkrankungen führen“, stellt Prof. Dr. Rainer Richter, Präsident der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK), fest. „Bisher fehlen jedoch bei seelischen Schäden definierte Kriterien, um den Grad einer Schädigung oder die Minderung einer Erwerbstätigkeit nachvollziehbar zu beurteilen.“ Die BPtK fordert, beim Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz), das heute im Bundestag beraten wird, für Soldaten mit psychischen Erkrankungen das Entschädigungsverfahren transparenter zu gestalten.
Das Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz beabsichtigt, die Entschädigung und Weiterbeschäftigung von Soldaten, die bei Auslandseinsätzen einen „Unfall“ erlitten haben, zu verbessern. Die bisher geltenden Regelungen reichen jedoch nicht aus, um die Soldaten bei psychischen Schäden abzusichern. Voraussetzung für eine Entschädigungszahlung bzw. Weiterbeschäftigung ist nach dem Soldatenversorgungsgesetz der Nachweis, dass zwischen dem Unfall im Auslandseinsatz und der Schädigung ein ursächlicher Zusammenhang nachweisbar ist.
Soldaten berichten, dass bei psychischen Erkrankungen, insbesondere bei Posttraumatischen Belastungsstörungen (PTBS), „Wehrdienstbeschädigungen“ häufig nicht anerkannt werden. Oft werde der Zusammenhang zwischen der psychischen Erkrankung und dem Auslandseinsatz bestritten. Zum anderen sei es selten, dass bei psychischen Erkrankungen ein Schädigungsgrad von mindestens 50 Prozent festgestellt werde, der Voraussetzung z. B. für eine lebenslange Weiterbeschäftigung ist. Auch der Wehrbeauftragte bemängelt die hohe Quote abgelehnter Wehrdienstbeschädigungsanträge – in Fällen von PTBS mehr als zwei Drittel – in seinem Jahresbericht 2010. Diese seien häufig auf den schwer zu führenden Nachweis der Schädigung durch den Dienst zurückzuführen.
»Die Gutachterverfahren bei Soldaten, die sich z. B. in Afghanistan eine schwere seelische Erkrankung wie PTBS zugezogen haben, müssen für die Soldaten nachvollziehbarer werden“, fordert BPtK-Präsident Richter. „Bei PTBS ist das verletzende Kriegserlebnis als Ursache verlässlich zu diagnostizieren, weil Soldaten insbesondere darunter leiden, dass sie das lebensbedrohliche Ereignis immer wieder in Flashbacks und Albträumen erinnern. Das Erinnern erfolgt mit der gleichen erschreckenden Wucht wie das ursprüngliche Erleben, so als ob sich das Geschehen tatsächlich erneut ereignen würde“. Bei der Ermittlung des Grades der Schädigung, die individuell erfolgen muss, besteht eine Schwierigkeit darin, dass bisher differenzierte und allgemein anerkannte Standards im Gutachterverfahren fehlen, um den Grad der Schädigung oder die Minderung der Erwerbstätigkeit festzulegen.
Die BPtK fordert deshalb, das Entschädigungsverfahren für Soldaten mit psychischen Erkrankungen nachvollziehbarer zu gestalten. Sie hält es außerdem für notwendig, dass die Begutachtung durch Psychologische Psychotherapeuten oder Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie bzw. Psychosomatische Medizin und Psychotherapie erfolgt, da nur bei ihnen die erforderlichen Kenntnisse vorausgesetzt werden können. Außerdem sollten Gutachter über eine Fortbildung mit einem Schwerpunkt im Sozialrecht verfügen.
Die Zahl der Soldaten, die mit behandlungsbedürftigen psychischen Störungen aus Auslandseinsätzen zurückkehrt, steigt Jahr für Jahr. Wurden im Jahr 2009 487 Soldaten wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung in einem Bundeswehrkrankenhaus behandelt, waren es im Jahr 2010 bereits 729 Soldaten. Das ist ein Anstieg um rund 50 Prozent. Außerdem mussten 2010 weitere 268 Soldaten wegen anderer einsatzbedingter psychischer Erkrankungen behandelt werden.
Downloads
- Pressemitteilung der BPtK: Soldaten mit psychischen Schäden nicht ausreichend abgesichert0
- Stellungnahme der BPtK zum Entwurf der Bundesregierung zu einem Gesetz zur Verbesserung der Versorgung bei besonderen Auslandsverwendungen (Einsatzversorgungs-Verbesserungsgesetz – EinsatzVVerbG - BT-Drs. 17/7143)
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Veröffentlicht am 17. Oktober 2011