Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung?
BPtK empfiehlt Anerkennung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) prüft zurzeit, ob die Systemische Therapie als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung bei Erwachsenen anerkannt werden kann. Deshalb hatte er Landespsychotherapeutenkammern, Fachgesellschaften und Einzelexperten bis zum 20. Februar 2014 um ihre Stellungnahme gebeten. Auch die BPtK hat hierzu eine ausführliche Stellungnahme abgegeben und sich für eine Anerkennung der Systemischen Therapie ausgesprochen.
Die Systemische Therapie zählt seit dem Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie (WBP) vom 14. Dezember 2008 zu den wissenschaftlich anerkannten Psychotherapieverfahren. Der WBP bestätigte seinerzeit die Wirksamkeit der Systemischen Therapie in der Behandlung von Erwachsenen für die Anwendungsbereiche:
- Affektive Störungen (F3),
- Essstörungen (F50),
- Psychische und soziale Faktoren bei somatischen Krankheiten (F54),
- Abhängigkeiten und Missbrauch (F1, F55),
- Schizophrenie und wahnhafte Störungen (F2).
Der WBP empfahl die Systemische Therapie als Verfahren für die vertiefte Ausbildung sowohl zum Psychologischen Psychotherapeuten als auch zum Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten.
Der G-BA prüft nun, ob bei der Systemischen Therapie ein Nachweis des Nutzens, der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit belegbar ist – und zwar mindestens für die Anwendungsbereiche „Affektive Störungen“ sowie „Angststörungen und Zwangsstörungen“ und in mindestens einem der drei Anwendungsbereiche „somatoforme Störungen“, „Persönlichkeitsstörungen und Verhaltensstörungen“ sowie „Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen“ oder in mindestens zwei der sonstigen Anwendungsbereiche der Psychotherapie-Richtlinie.
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Veröffentlicht am 17. März 2014