Unabhängigkeit der UPD sicherstellen
BPtK zur heutigen Anhörung des UPD-Gesetzentwurfs
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) unterstützt das Ziel, die Unabhängige Patientenberatung (UPD) in eine dauerhafte, staatsferne und unabhängige Struktur zu überführen.
Aus Sicht der BPtK ist die notwendige Unabhängigkeit der UPD im Gesetzentwurf (BT-Drs. 20/5334) der Bundesregierung jedoch aktuell nicht ausreichend sichergestellt. Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) soll als Stifter und Finanzierer vorgesehen werden und somit auch inhaltliche Gestaltungsrechte erhalten. Dabei sind die Krankenkassen häufiger Anlass, weshalb Patient*innen Beratung suchen. Als Stifter der UPD sollte stattdessen eine unabhängige, gemeinnützige Organisation eingesetzt werden und die Finanzierung aus dem Bundeshaushalt oder dem Steuerzuschuss zum Gesundheitsfonds erfolgen. Sollte der GKV-SV als Stifter und Finanzierer bestehen bleiben, muss der Einfluss des GKV-SV auf die inhaltliche Ausgestaltung der UPD weitgehend ausgeschlossen werden.
Die BPtK begrüßt, dass mit dem Gesetzentwurf auch regionale Beratungsangebote gestärkt werden sollen. Insbesondere bei komplexeren Beratungsanliegen und für Bürger*innen, die einen persönlichen Austausch suchen oder sogar benötigen, ist die Beratung vor Ort wichtig.
Der Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages berät heute den Gesetzentwurf in einer öffentlichen Anhörung.
Veröffentlicht am 01. März 2023