Verbindliche Personalanforderungen für Psychiatrie und Psychosomatik notwendig
BPtK fordert Anpassungen im Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG)
Die Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) begrüßt die Pläne des Bundesministeriums für Gesundheit, Mehrkosten, die den Krankenhäusern durch Qualitätsrichtlinien des G-BA entstehen, zukünftig zu refinanzieren. Ein besonderer Qualitätsstandard in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken ist eine qualitativ hochwertige Personalausstattung, die eine leitliniengerechte Behandlung ermöglicht. Um diese sicherzustellen, fordert die BPtK, dass im Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beauftragt wird, verbindliche Mindestanforderungen für die Personalausstattung in Krankenhäusern für psychisch kranke Menschen festzulegen. Bisher soll er dafür nur Empfehlungen entwickeln (§ 137 SGB V). Damit ist eine ausreichende Qualität der Behandlungen in psychiatrischen und psychosomatischen Kliniken jedoch nicht sicherzustellen.
Die BPtK hält die in diesem Zusammenhang vorgesehenen krankenhausindividuellen Zuschläge zur Finanzierung von Mehrkosten, die aufgrund von Richtlinien und Beschlüssen des G-BA entstehen, für unverzichtbar. Insbesondere Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik, die sich bislang im Schwerpunkt an den Personalvorgaben der Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) orientierten, verfügen in aller Regel nicht über eine Personalausstattung, die für eine leitlinienorientiere Behandlung erforderlich ist. Daher sind Zuschläge notwendig, damit die Krankenhäuser Mehrkosten, die durch verbindliche Mindestanforderungen an die Personalausstattung entstehen, abdecken können.
Darüber hinaus fordert die BPtK, bundeseinheitliche Regelungen für die Finanzierung der regionalen Versorgungsverpflichtung von psychiatrischen Kliniken einzuführen. Nahezu alle psychiatrischen Krankenhäuser sind gesetzlich verpflichtet, psychisch kranke Menschen in ihrem Einzugsgebiet stationär aufzunehmen. Dadurch entstehen den Klinken unterschiedlich hohe Kosten, die bisher nicht ausreichend abgedeckt sind. Im KHSG sollte deshalb ein Auftrag an den G-BA erteilt werden, Stufen der regionalen Versorgungsverpflichtung für Einrichtungen der Psychiatrie zu entwickeln.
Ferner sollen durch das KHSG die Qualitätsberichte der Krankenhäuser um besonders patientenrelevante Informationen erweitert werden. Die BPtK fordert, für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen vorzuschreiben, auch über Zwangsbehandlungen und über den Anteil psychotherapeutischer und pharmakologischer Interventionen in der Behandlung zu berichten.
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- Pressemitteilung der BPtK: Verbindliche Personalanforderungen für Psychiatrie und Psychosomatik notwendig - BPtK fordert Anpassungen im Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG)0
- Stellungnahme der BPtK zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform der Strukturen der Krankenhausversorgung (Krankenhaus-Strukturgesetz – KHSG)
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Veröffentlicht am 18. Mai 2015