Strengere Zulassung von Methylphenidat

Zukünftig stärkere Einbindung von Psychotherapeuten erforderlich

Die Diagnose von ADHS soll anhand der klinisch-diagnostischen Leitlinien des DSM-IV oder der ICD-10 erfolgen. Sie soll auf einer vollständigen Anamnese und Untersuchung des Patienten basieren. Das Vorhandensein eines oder mehrerer Symptome reicht nicht aus. Die Entscheidung für eine Methylphenidat-Therapie muss auf einer sehr sorgfältigen Einschätzung der Schwere und Dauer der Erkrankungen beruhen.

Erst, nachdem sich andere therapeutische Maßnahmen (z. B. Psychotherapie) allein als unzureichend erwiesen haben, ist Methylphenidat überhaupt im Rahmen einer multimodalen Gesamtstrategie indiziert, die sowohl psychologische, pädagogische, soziale und pharmakologische Maßnahmen beinhaltet.

Die Behandlung ist unter Aufsicht eines Spezialisten für Verhaltensstörungen bei Kindern (z. B. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut) durchzuführen.

Der langfristige Arzneimittelnutzen ist bei jedem Patienten regelmäßig zu überprüfen, indem Methylphenidat mindestens einmal pro Jahr abgesetzt wird.

Patienten, die langfristig mit Methylphenidat behandelt werden, müssen insbesondere auf unerwünschte Nebenwirkungen untersucht werden, z. B. Herz-Kreislauf-Erkrankungen (Bluthochdruck, Erhöhung der Herzfrequenz), Wachstumsstörungen, Appetitlosigkeit und andere psychische Erkrankungen.

Veröffentlicht am 01. September 2009