Teilzulassung geregelt

Seit 1. Januar ist gesetzlich klargestellt, dass Kassenärztliche Vereinigungen auch halbe Versorgungsaufträge auszuschreiben haben, die von niedergelassenen Psychotherapeuten zurückgegeben werden. Nach den Beschlüssen des Bewertungsausschusses (bestehend aus Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband) sind zusätzliche Honorarbegrenzungen bei Übernahme einer Teilzulassung nicht vorgesehen. Damit ist es jetzt niedergelassenen Psychotherapeuten möglich, die neuen gesetzlichen Spielräume zu nutzen.

Veröffentlicht am 02. Februar 2009