Terminplan - Vertragsarztrecht

Das Bundeskabinett hat den Gesetzentwurf zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) im Mai gebilligt. Der Gesetzentwurf wird zunächst den Bundesrat beschäftigen. Am 21. Juni 2006 ist er Thema des Gesundheitsausschusses des Bundesrates. Das Plenum des Bundesrates wird dann am 7. Juli 2006 eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgeben.In die Beratungen des Bundestages wird der Gesetzentwurf wahrscheinlich Ende Juni mit der ersten Lesung eingebracht. Die Bundesregierung hat in der Sommerpause Zeit, ihre Stellungnahme zum Bundesrat zu verfassen. Beide Papiere, die Stellungnahme des Bundesrates und der Bundesregierung, werden als Bundestagsdrucksache in die parlamentarischen Beratungen des Gesetzentwurfes eingebracht. Nach derzeitigem Stand ist damit zu rechnen, dass es im September Anhörungen im Gesundheitsausschuss des Bundestages zu diesem Gesetzentwurf geben wird.Der Gesetzentwurf stellt die Weichen für erhebliche Veränderungen der ambulanten Versorgungsstruktur. Die hier getroffenen Entscheidungen sind bei der großen Gesundheitsreform, auf die alle für den Herbst dieses Jahres warten, mit Sicherheit mit zu bedenken. Insofern ist davon auszugehen, dass das VÄndG in enger Abstimmung mit der Gesundheitsreform beraten werden wird. Die möglichen Änderungen für Psychotherapeuten werden in folgendem Dokument dargestellt: