Überblick über Regelungen des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes

Das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz ermöglicht es PsychotherapeutInnen, in Voll- oder Teilzeit, freiberuflich oder/und im Angestelltenverhältnis ihren Beruf auszuüben. Sie können dies an mehreren Tätigkeitsorten und in Kooperation mit allen zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Leistungserbringern tun.Viele der zum 01.01.2007 in Kraft getretenen Regelungen müssten allerdings noch durch die Richtlinien der Kassenärztlichen Vereinigungen, dem Bundesmantelvertrag und die Bedarfsplanungsrichtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses weiter konkretisiert werden. Diese so genannten untergesetzlichen Normen werden voraussichtlich Mitte des Jahres 2007 vorliegen. Einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für PsychotherapeutInnen vermittelt der zum Download zur Verfügung stehende Text.