15. Deutscher Psychotherapeutentag in Lübeck

"Psychotherapie in Deutschland stärken"

Im Hochschulstudium werden neben Basiskompetenzen zur Diagnostik und Behandlung psychischer Erkrankungen wissenschaftliche Methodenkompetenzen und fachlich-konzeptionelle Kompetenzen auf dem Niveau eines Masterabschlusses erworben, die dazu befähigen, neue komplexe Aufgaben und Problemstellungen zu bearbeiten.

Damit zu Beginn einer postgradualen Ausbildung ausreichende Kompetenzen verfügbar sind, machen einschlägige Inhalte den weitaus überwiegenden Teil des Bachelor- und Masterstudiums aus. Den Katalog der Kompetenzen erstellt die Profession in Zusammenarbeit mit Hochschulvertretern. Die Bezeichnung des Studienprogramms oder -abschlusses und die Art der Hochschule sind für die Zulassung zur Ausbildung nicht von Bedeutung.

Die Ausbildungsreform enthält eine Experimentierklausel im Psychotherapeutengesetz (PsychThG), um neben der postgradualen Ausbildung Möglichkeiten einer psychotherapeutischen Direktausbildung erproben zu können, bei der Teile der theoretischen und praktischen Ausbildung an der Hochschule erfolgen.

Die Unterteilung der praktischen Qualifizierung in eine "stationäre" praktische Tätigkeit und eine "ambulante" praktische Ausbildung wird aufgelöst zugunsten einer stationären und ambulanten praktischen Ausbildung.

Die inhaltlichen und strukturellen Merkmale der praktischen Qualifizierung entsprechen den heutigen Anforderungen in der Versorgung. Art und Umfang der fachlichen Begleitung der Ausbildungsteilnehmer werden festgelegt.

Während der Ausbildung durchlaufen Ausbildungsteilnehmer eine qualifizierte "praktische Ausbildung I" in verschiedenen stationären Einrichtungen der Krankenbehandlung. Dort werden sie unter Supervision aktiv in die Versorgung eingebunden und übernehmen abhängig vom curricular geregelten Kompetenzfortschritt zunehmend anspruchsvollere psychotherapeutische Tätigkeiten.

Ergänzend können Teile dieser "praktischen Ausbildung I" in anderen Einrichtungen, in denen psychisch kranke Menschen behandelt werden und die eine fachlich angemessene Anleitung und Supervision gewährleisten, absolviert werden.

Es schließt sich ein "praktischer Ausbildungsteil II" an, in dem Ausbildungsteilnehmer eigenverantwortlich unter Supervision schwerpunktmäßig im ambulanten Bereich psychotherapeutisch tätig sind.

Die praktischen Ausbildungen I und II folgen curricularen Vorgaben. Leistungen im Rahmen dieser Ausbildungen sind zu vergüten.

Veröffentlicht am 25. November 2009