Bessere psychotherapeutische Versorgung von Migranten

BPtK-Symposium am 7. Oktober in Berlin

Informationen zu psychischen Erkrankungen und psychotherapeutischer Versorgung sollten u. a. bei den kommunalen Ausländerbehörden vorliegen und mehrsprachig gestaltet sein.

Grundsätzlich sollte die interkulturelle Kompetenz in Behörden, aber vor allem im Gesundheitswesen verbessert werden. Zusätzlich könnte der Gesetzgeber interkulturelle Kompetenz in den Gegenstandskatalog zur Ausbildungs- und Prüfungsverordnung der Psychologischen Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten aufnehmen.

Voraussetzung einer gelingenden Psychotherapie ist u. a. die sprachliche Verständigung. Daher sollte Migranten, die nicht hinreichend Deutsch sprechen, eine muttersprachliche Psychotherapie angeboten werden. Bei einer entsprechenden regionalen Konzentration kann dies über das Instrument des lokalen Sonderbedarfs gewährleistet werden. Für seltene Sprachen bzw. bei einer breiten regionalen Streuung der Wohnorte ist zu prüfen, inwieweit muttersprachliche Psychotherapie im Rahmen der Kostenerstattung nach § 13 SGB V gewährleistet werden kann. Sind muttersprachliche Psychotherapeuten (d. h. Psychotherapeuten mit spezifischen Sprachkenntnissen in der Sprache des Migranten) mit einer dem deutschen Gesundheitssystem angemessenen Qualifikation nicht verfügbar, sollte auf speziell qualifizierte Dolmetscher zurückgegriffen werden. In diesen Fällen sollte der Einsatz von Dolmetschern eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) werden.

Veröffentlicht am 01. November 2010